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Arbeitsgericht Berlin, Beschluss vom 07.05.2024
- 36 BV 10794/23 -
Kein Minderheitenschutz bei Betriebsratswahl allein für diverses Geschlecht zu Lasten anderer Minderheitengeschlechter
Zusammensetzung des Betriebsrats stellt gegen gesetzliche Vorgaben zum Minderheitenschutz dar
Das Arbeitsgericht Berlin hat die Betriebsratswahl bei einem Anbieter von Software für E-Commerce-Unternehmen für unwirksam erklärt, weil die Zusammensetzung des Betriebsrats gegen gesetzliche Vorgaben zum Minderheitenschutz verstieß.
Im Betrieb der Arbeitgeberin waren ausweislich der Wählerliste 45 Personen weiblichen Geschlechts, 56 Personen männlichen Geschlechts und 17 Personen diversen Geschlechts wahlberechtigt zu den anstehenden
Minderheitenschutz zulasten anderer Minderheiten rechtswidrig
Das Arbeitsgericht hat die Wahl für
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.07.2024
Quelle: Arbeitsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34140
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