die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Isolierglasscheiben“ veröffentlicht wurden
Landgericht Gießen, Urteil vom 02.04.2014
- 1 S 199/13 -
Mietminderung wegen Schimmelbefall: Vermieter muss bei Einbau dichtschließender Isolierglasfenster auf erhöhten Heiz- und Lüftungsbedarf hinweisen
Bei fehlendem Hinweis ist Vermieter für Schimmelbefall verantwortlich
Hat der Vermieter in der Wohnung dichtschließende Isolierglasfenster eingebaut und besteht daher eine größere Gefahr der Schimmelbildung, so muss er den Mieter auf den erhöhten Heiz- und Lüftungsbedarf hinweisen. Kommt er dem nicht nach, so ist er für den Schimmelbefall verantwortlich. Der Mieter kann dann seine Miete mindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Gießen hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ihre Miete, da es nach dem Einbau neuer, dichtschließender Isolierglasfenster zu einem Schimmelbefall kam. Die Vermieterin erkannte das Minderungsrecht jedoch nicht an. Ihrer Ansicht nach sei die Schimmelbildung auf ein ungenügendes Heiz- und Lüftungsverhalten der Mieter zurückzuführen gewesen. Nachdem sich das Amtsgericht Gießen mit dem Fall beschäftigte, musste nunmehr das Landgericht Gießen entscheiden.Das Landgericht Gießen entschied zu Gunsten der Mieter. Sie haben aufgrund der Schimmelbildung ihre Nettomiete um 15 % mindern dürfen.... Lesen Sie mehr
Landgericht Darmstadt, Urteil vom 04.04.1984
- 7 S 397/83 -
Feuchtigkeitsschäden an Isolierglasfenstern berechtigten zur Mietminderung
Erheblicher Mangel lag vor
Entstehen durch eintretende Feuchtigkeit Schäden an isolierverglasten Doppelfenstern, so berechtigt dies zur Mietminderung. Dies hat das Landgericht Darmstadt entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall drang ständig Feuchtigkeit zwischen den Scheiben und machte diese blind. Daraufhin minderte der Mieter den Mietzins.Das Amtsgericht entschied zu Gunsten des Mieters. Aufgrund des erheblichen Mangels, war der Mieter zur Mietminderung berechtigt. Wenn auch die Feuchtigkeit mit der Zeit verdunstete, blieben doch dauerhafte Schlieren... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Miesbach, Urteil vom 30.10.1984
- 3 C 585/84 -
Trübe Isolierglasfenster stellen Mangel der Mietsache dar
Minderung von 0,5 % bzw. 1 % gerechtfertigt
Trüben sich Isolierglasscheiben, so ist dies ein zur Minderung berechtigter Mangel. Dies hat das Amtsgericht Miesbach entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall trübten sich die Isolierscheiben in Wohnzimmer und Küche der Mieter.Das Amtsgericht hielt eine Minderungsquote von 1 % für die Wohnzimmerscheiben und von 0,5 % für die Küchenscheibe für ausreichend, da der Gebrauchswert der Wohnung insgesamt nur unbedeutend herabgesetzt wurde. Trüben sich Isolierglasscheiben, so ist dies ein... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Kassel, Urteil vom 14.07.1993
- 802 C 2502/92 -
Blinde und feuchtigkeitsbeschlagene Isolierglasscheibe ist ein Mietmangel und berechtigt zur Mietminderung
Blinde Isolierglasscheiben beeinträchtigen die Sicht und vermitteln Gefühl eines schlechten Raumklimas
Werden Isolierglasfenster im Laufe der Zeit blind und sind infolge von Undichtigkeit häufig mit Feuchtigkeit beschlagen, so ist darin ein Mangel der Mietsache zu sehen. Ein Mieter kann dann die Miete um 5 % je Glasscheibe mindern. Dies hat das Amtsgericht Kassel entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mieter die Miete gemindert, da mehrere blinde Isolierglasscheiben in der Wohnung vorhanden waren. Im Schlafzimmer hatte der Mieter zwei blinde Fensterscheiben und in der Küche eine blinde Scheibe. Zwischen den einzelnen Scheiben bildete sich Niederschlag, da die Isolierscheiben undicht geworden sind. Dadurch beeinträchtigte sich die Sicht durch die Scheiben.... Lesen Sie mehr