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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kaltwasservorlauf“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 25.04.2018
- 7 C 82/17 -
Wohnungsmieter hat Anspruch auf Wassertemperatur von 40 °C nach 15 Sekunden und 55 °C nach 30 Sekunden
Wassertemperatur von 55 °C nach 65 Sekunden rechtfertigt Mietminderung von 5 %
Ein Wohnungsmieter hat gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB einen Anspruch darauf, dass nach spätestens 15 Sekunden eine Wassertemperatur von 40 °C und nach 30 Sekunden eine Wassertemperatur von 55 °C erreicht wird. Dauerst es 65 Sekunden bis eine Temperatur von 55 °C erreicht wird, besteht ein Mietminderungsrecht in Höhe von 5 %. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem die Mieter einer Neubauwohnung die Räumlichkeiten im Oktober 2016 bezogen hatten, stellten sie eine unzureichende Warmwasserversorgung fest. Ein Sachverständiger stellte später fest, dass eine Wassertemperatur von 32,5 °C erst nach 30 Sekunden erreicht wurde und nach 65 Sekunden eine Wassertemperatur von 55,5 °C. Nachdem es zu mehreren Versuchen der Mangelbeseitigung gekommen war, die ohne Erfolg blieben, erhoben die Mieter Klage auf Instandsetzung und Feststellung, dass ein Mietminderungsrecht von 5 % bestehe.Das Amtsgericht Berlin-Mitte entschied... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 28.08.2001
- 64 S 108/01 -
37 °C warmes Wasser erst nach Vorlauf von 70 l Wasser sowie sechs defekte Badfliesen stellen Mietmangel dar
Recht zur Mietminderung von 5 % bzw. 2 %
Erreicht das Wasser erst nach dem Vorlauf von 70 Litern eine Temperatur von 37 °C und sind sechs Fliesen im Bad defekt, so stellt dies einen zur Mietminderung berechtigten Mietmangel dar. Der Mieter kann seine Miete um 5 % bzw. 2 % mindern. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte der Mieter einer Wohnung eine Mietminderung. Er begründete dies damit, dass zum einen erst nach Ablauf von 70 Litern das Wasser eine Temperatur von 37 °C erreichte. Zum anderen hielt der Mieter es für mangelhaft, dass sechs Fliesen im Badezimmer Risse aufwiesen. Eine befand sich über der Wanne, zwei unter dem Toilettenbecken und drei auf dem... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 02.06.2008
- 67 S 26/07 -
Vorlaufzeit für Warmwasser von 3-4 Minuten rechtfertigt Mietminderung von 3,5 %
Kurze Vorlaufzeit zur Vermeidung von Legionellen notwendig
Dauert es drei bis vier Minuten bis aus der Leitung Wasser in einer Temperatur von 40 °C austritt, ist der Mieter berechtigt seine Miete um 3,5 % zu mindern. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung wegen des zu langen Wasservorlaufs für das Warmwasser ihre Miete. Sie gaben an, dass es beim Abrufen von warmen Wasser stets zu einer Vorlaufzeit von drei bis vier Minuten kam. Dies habe zu einem Wasserverlust von 30 bis 40 Litern geführt, ehe eine Wassertemperatur von 40 °C erreicht war. Da der Vermieter das Minderungsrecht... Lesen Sie mehr
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Landgericht Berlin, Urteil vom 20.11.1980
- 61 S 200/80 -
Unerhebliche Minderung des vertragsgemäßen Gebrauchs einer Mietsache berechtigt nicht zur Mietminderung
Defekte Sprech- und Schließanlage und nicht verschließbare Haustür berechtigen zu einer Mietminderung von insgesamt 5 %
Wird die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch nur unerheblich beeinträchtigt, so berechtigt dies nicht zu einer Mietminderung. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall verlangte der Vermieter Zahlung ausgebliebenen Mietzinses. Der Mietrückstand ergab sich aus einer Mietminderung seitens der Mieterin, wegen behaupteter Mängel. Die Wohnung der Mieterin lag im ersten Stock.Das Amtsgericht entschied, dass die nicht betriebsbereite Sprech- und Schließanlage der Haustür eine Mietminderung in Höhe von... Lesen Sie mehr
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