die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „mittelbare Täterschaft“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 07.04.2017
- 1 Ws 42/17 -
Veranlassung eines anderen zur Selbstbezichtigung einer Verkehrsordnungswidrigkeit straflos
Anstifter hat keine Tatherrschaft über Selbstbezichtigung
Veranlasst der Täter einer Verkehrsordnungswidrigkeit einen anderen dazu, sich selbst zu bezichtigen, ist dies nicht als falsche Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft zu qualifizieren. Da der Anstifter keine Tatherrschaft über die Selbstbezichtigung hat, geht er straflos aus. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Fachanwalt für Strafrecht in Heilbronn riet zwei Mandanten, die Täter einer Verkehrsordnungswidrigkeit waren, im Dezember 2011 bzw. Dezember 2012 dazu, eine ihnen ähnliche aussehende Person darum zu bitten, sich als Täter gegenüber der Bußgeldbehörde auszugeben. Ziel dessen war es, dass das Bußgeldverfahren gegen die angeblichen Täter geführt wird und schließlich unter Angabe der tatsächlichen Täter eingestellt oder mit Freisprüchen beendet wird. Zwischenzeitlich soll das Verfahren gegen die tatsächlichen Täter verjährt sein. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn sah in dem Rat des Fachanwalts eine Anstiftung... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.07.1983
- 1 StR 168/83 -
Sirius-Fall: BGH zur Abgrenzung zwischen Tötung in mittelbarer Täterschaft und strafloser Teilnahme an Selbsttötung
Dem Opfer war aufgrund Täuschung die Tragweite des eigenen Tuns nicht bewusst
Täter eines Totschlagsdelikts kann auch derjenige sein, der einen anderen Menschen durch Täuschung lenkt und dazu verleitet, eine Ursache für den eigenen Tod zu setzen, ohne dass dieser sich töten will. Dies entschied 1983 der Bundesgerichtshof in einem aufsehen erregenden Mordprozess. Der Fall ist aufgrund des bemerkenswerten Sachverhalts sowie der dogmatischen Ausführungen zur Abgrenzung von mittelbarer Täterschaft und Teilnahme in die Rechtsgeschichte eingegangen.
Durch Zufall kreuzen sich zwei Lebenswege: Das spätere Opfer - eine 1951 geborene junge Frau - und der vier Jahre ältere Angeklagte lernten sich 1973/1974 in einer Disko kennen. Zwischen dem Opfer, das nach den Feststellungen des Gerichts "damals noch eine unselbständige und komplexbeladene junge Frau" war, und dem Angeklagten entwickelte sich in der Folge eine intensive Freundschaft,... Lesen Sie mehr