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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Mundatwald“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.08.2008
- 8 A 11351/07.OVG -
Deutsches Recht im Mundatwald anwendbar
Im pfälzischen Mundatwald findet deutsches Recht uneingeschränkt Anwendung. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Der Kläger, ein französischer Staatsangehöriger, war seit 1946 bis Ende März 2008 Jagdpächter im Jagdbezirk Mundatwald, der im Grenzgebiet zum Elsass gelegen ist. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Mundatwald, der bis dahin zu Bayern gehörte, aufgrund des Besatzungsrechts vorläufig „dem französischen Gebiet einverleibt”. Im Jahre 1986 wurden die entsprechenden besatzungsrechtlichen Regelungen aufgehoben. Im Gegenzug verschaffte Deutschland Frankreich das Eigentum am Mundatwald, einschließlich des Nutzungsrechts an Forst, Wasserquellen und Jagd. Da der Kläger unter Einsatz von Futteranlagen, die nicht in Einklang mit dem rheinland-pfälzischen Jagdrecht... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 27.08.2007
- 4 K 596/07.NW -
Mundatwald: Uneingeschränkte Geltung des deutschen Rechts
Der in der Südpfalz gelegene Mundatwald ist deutsches Hoheitsgebiet, im welchem deutsches Recht uneingeschränkt Anwendung findet. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt muss der dortige Jagdausübungsberechtigte deshalb die deutschen Jagdvorschriften beachten.
Im entschiedenen Fall hatte die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße den Jagdausübungsberechtigten für den Jagdbezirk Mundatwald, einen französischen Staatsangehörigen, aufgefordert, einen Futterautomaten und mehrere nicht genehmigte Kirrungen (Lockfutter an Abschussstellen) zu entfernen. Gestützt wurde dieser Bescheid auf die rheinland-pfälzische Landesverordnung über die Fütterung... Lesen Sie mehr
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