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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Nutzungspflicht“ veröffentlicht wurden
Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.01.2024
- VII R 34/22 -
Zur Nutzungspflicht des beA für eine Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor August 2022
Keine beA-Nutzungspflicht für RA-GmbH vor August 2022
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass für eine Rechtsanwaltsgesellschaft mbH als Bevollmächtigte vor dem 01.08.2022 keine Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs gemäß § 52 d Satz 1 oder 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) bestand, und zwar auch dann nicht, wenn sie durch einen Rechtsanwalt als Vertreter im Sinne des § 62 Abs. 2 Satz 3 FGO handelte.
Der Kläger, vertreten durch eine Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, erhob im Januar 2022 per Telefax Klage vor dem Finanzgericht (FG) gegen einen Haftungsbescheid. Die Rechtsanwaltsgesellschaft handelte durch einen Prokuristen, der als Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater zugelassen war. Das FG wies die Klage als unzulässig ab, da für einen Rechtsanwalt seit dem 01.01.2022 die Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs gemäß § 52 d FGO bestanden und die Klage dieser Form nicht entsprochen habe.Der BFH hob die Vorentscheidung auf und wies die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurück.... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Münster, Gerichtsbescheid vom 14.04.2023
- 7 K 86/23 E -
Klageerhebung durch Steuerberater per Telefax ist trotz Möglichkeit der beSt-Beantragung per "Fast-Lane" zulässig
Keine frühere Nutzungspflicht wegen Möglichkeit eines "Fast-Lane-Antrags"
Eine im Januar 2023 von einem Steuerberater für seine Mandanten per Telefax erhobene Klage ist zulässig, wenn dieser den Registrierungsbrief noch nicht erhalten hatte, aber auch keinen „Fast-Lane-Antrag“ gestellt hatte. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.
Steuerberaterinnen und Steuerberater müssen grundsätzlich seit dem 01.01.2023 mit dem Finanzgericht elektronisch kommunizieren mit der Folge, dass eine Klageerhebung per Brief oder Telefax unzulässig ist. Voraussetzung ist nach § 52 d Satz 2 der Finanzgerichtsordnung, dass ein sicherer Übermittlungsweg "zur Verfügung steht". Diesen stellt die Bundessteuerberaterkammer in Form des besonderen... Lesen Sie mehr
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