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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „One-Night-Stand“ veröffentlicht wurden
Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 24.05.2023
- 5 A 350/22 -
Unterhaltsvorschuss: In One-Night-Stand-Fällen muss Kindesmutter Unkenntnis der Identität des Vaters glaubhaft machen und zumutbare Ermittlungsmaßnahmen ergreifen
Kindesmutter trifft Mitwirkungspflicht
Beansprucht eine Kindesmutter nach einem One-Night-Stand Unterhaltsvorschuss, so muss die Kindesmutter im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht aus § 1 Abs. 3 UVG glaubhaft machen, dass sie die Identität des Kindesvaters nicht kennt. Zudem muss sie zumutbare Ermittlungsmaßnahmen ergreifen, um die Identität des Kindesvaters zu erfahren. Dies hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2017 hatte eine in Sachsen wohnhafte Frau einen One-Night-Stand mit einem Mann, den sie zuvor in einem Café getroffen hatte. Vier Monate später erfuhr die Frau, dass sie schwanger war. Da sie die Identität des Kindesvaters nicht kannte, begab sie sich zwei- bis dreimal in das Café, um sich nach dem Mann zu erkundigen. Dies blieb aber erfolglos. Nach der Geburt des Kindes beantragte die Kindesmutter Unterhaltsvorschuss. Dieser wurde ihr verweigert, wogegen sie Klage erhob. Das Verwaltungsgericht Leipzig warf ihr vor, nicht ausreichend bei der Identifizierung des Kindesvaters mitgewirkt zu haben... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 17.10.2018
- 12 S 773/18 -
Fehlende Mitwirkung der Kindesmutter zur Ermittlung des Kindesvaters begründet Ausschluss von Unterhaltsvorschussleistungen
Fehlende Mitwirkung aufgrund detailarmer und pauschaler Angaben zum Verlauf der Zeugung
Wirkt eine Kindesmutter bei der Ermittlung des Kindesvaters nicht oder nur unzureichend mit, so führt dies zum Ausschluss von Unterhaltsvorschussleistungen. Eine fehlende Mitwirkung liegt etwa darin, wenn die Kindesmutter nur detailarme und pauschale Angaben zum Verlauf der Zeugung macht. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2016 beantragte ein zweijähriges Kind, vertreten durch seine Mutter, Unterhaltsvorschussleistungen. Die Kindesmutter behauptete, den Kindesvater nicht zu kennen. Zum Verlauf der Zeugung gab sie an, im August 2013 während eines Kroatienurlaubs einen Mann namens "Nicki" in einer Diskothek kennengelernt zu haben. Er habe sie angetanzt... Lesen Sie mehr
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