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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Rohmessdaten“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Dortmund, Beschluss vom 14.12.2023
- 729 OWi 135/23 -
Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens wegen verweigerter Herausgabe der Rohmessdaten und Bedienungsanleitung
Unangemessenheit der Durchsuchung des Polizeipräsidiums
Verweigert die Polizei trotz entsprechenden Antrags des Verteidigers und Anordnung des Gerichts die Herausgabe der Rohmessdaten und der Bedienungsanleitung, ist das Ordnungswidrigkeitenverfahren gemäß § 47 Abs. 2 OWiG einzustellen. Die Durchsuchung des Polizeipräsidiums erscheint unangemessen. Dies hat das Amtsgericht Dortmund entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens vor dem Amtsgericht Dortmund im Jahr 2023 verfügte das Gericht die Herausgabe der Rohmessdaten und Bedienungsanleitung an den Verteidiger. Einen entsprechenden Antrag hatte der Verteidiger schon im Verwaltungsverfahren gestellt. Eine Herausgabe erfolgte jedoch nicht.Das Amtsgericht Dortmund stellte das Verfahren gemäß § 47 Abs. 2 OWiG auf Kosten der Staatskasse ein. Eine neuerliche Fortsetzung der Hauptverhandlung und Durchsuchung des Polizeipräsidiums zur Datenbeschaffung erscheine unangemessen.Verweigert die Polizei trotz entsprechenden... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 02.02.2023
- 3 C 14.21 -
Fahrtenbuchanordnung - Verwertbarkeit einer Geschwindigkeitsmessung
Geschwindigkeitsmessung auch bei verweigerten Zugang zu Rohmessdaten verwertbar
Wendet sich der Adressat einer Fahrtenbuchanordnung gegen die Verwertbarkeit der Geschwindigkeitsmessung mit einem standardisierten Messverfahren, kann er sich nicht mit Erfolg auf die teilweise Verweigerung des Zugangs zu Rohmessdaten berufen, wenn er nicht seinerseits alles ihm Zumutbare unternommen hat, um diesen Zugang zu erhalten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
Der Kläger, gegen den die Anordnung ergangen war, ein Fahrtenbuch zu führen, begehrt nach deren Erledigung die Feststellung, dass die Anordnung rechtswidrig war. Im Dezember 2018 wurde auf der Bundesautobahn A 8 mit einem mobilen Lasermessgerät des Typs VITRONIC Poliscan FM 1 gemessen, dass mit dem auf den Kläger zugelassenen PKW die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h... Lesen Sie mehr
Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.07.2022
- B 30/21 -
Verwertung eines Geschwindigkeitsmessergebnisses ohne Speicherung von Rohmessdaten verstößt nicht gegen das Grundrecht auf ein faires Verfahren
Verfassungsbeschwerde wegen Nichtbeachtung des Subsidiaritätsgrundsatz bereits unzulässig
Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz hat eine Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen, der eine Verurteilung wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes zugrunde lag.
Der Beschwerdeführer war Betroffener in einem Bußgeldverfahren, in dem ihm ein Geschwindigkeitsverstoß (Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften nach Toleranzabzug um 70 km/h) vorgeworfen wurde. Die Geschwindigkeitsmessung erfolgte mittels eines mobilen Messgerätes des Typs PoliScan Speed M1. Bei diesem Messgerät werden kontinuierlich Laserimpulse... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Weißenfels, Beschluss vom 03.09.2015
- 10 AR 1/15 -
Betroffener eines Bußgeldbescheids kann von Behörde Herausgabe der Rohmessdaten in unverschlüsselter Form verlangen
Herausgabe zur effektiven Verteidigung gegen vorgeworfener Geschwindigkeitsüberschreitung erforderlich
Dem Betroffenen eines Bußgeldbescheids wegen einer behaupteten Geschwindigkeitsüberschreitung steht gegen die Verwaltungsbehörde ein Anspruch auf Herausgabe der Rohmessdaten in unverschlüsselter Form zu. Denn nur so kann er sich gegen den Vorwurf effektiv zur Wehr setzen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Weißenfels hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde einem Autofahrer im Januar 2015 durch einen Bußgeldbescheid vorgeworfen, auf einer Autobahn die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten zu haben. Er sollte daher eine Geldbuße in Höhe von 120 EUR zahlen. Die Geschwindigkeitsmessung wurde durch das Gerät ES 3.0 der Firma ESO GmbH vorgenommen. Um die Messung durch einen Sachverständigen überprüfen... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Kassel, Beschluss vom 27.02.2015
- 381 OWi - 9673 JS 32833/14 -
Betroffener hat Anspruch auf Herausgabe der Rohmessdaten aus einer Geschwindigkeitsmessung
Herausgabe in unverschlüsselter Form an Verteidiger oder Sachverständigenbüro
Der Betroffene einer Geschwindigkeitsmessung hat gegen die Gerätefirma einen Anspruch auf Herausgabe der Rohmessdaten in unverschlüsselter Form. Die Herausgabe kann direkt an den Verteidiger oder an ein von ihm benanntes Sachverständigenbüro erfolgen. Dies hat das Amtsgericht Kassel entschieden.
In dem zugrunde liegenden Streitfall geriet ein Autofahrer im Januar 2014 in eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Gerät ES 3.0. Im anschließenden Ordnungswidrigkeitenverfahren verlangte er die Herausgabe der Rohmessdaten von der Gerätefirma. Die Firma, in dessen Besitz sich die Messdaten befanden, verweigerte sich aber dieser Aufforderung nachzukomen, so dass der Fall vor Gericht kam.... Lesen Sie mehr
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