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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Ski-Anzug“ veröffentlicht wurden
Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 13.01.2015
- S 191 AS 115/15 ER -
Hartz IV: Jobcenter muss Kosten für Skiausrüstung eines Schülers für eine Klassenfahrt nicht übernehmen
Skianzug und Skibrille können gegebenenfalls über eBay-Kleinanzeigen aus den Mitteln des Regelsatzes finanziert werden
Das Sozialgericht Berlin hat im Eilverfahren entschieden, dass ein 14jähriger Hartz IV-Empfänger, der mit seiner Schulklasse eine Skireise nach Südtirol unternimmt, keinen Anspruch gegen das Jobcenter auf Kostenübernahme für eine Skiausrüstung hat.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der 14jährige Antragsteller aus Berlin-Mitte steht mit seinen Eltern und seinen fünf Geschwistern im Leistungsbezug des Jobcenters Berlin Mitte (Antragsgegner). Im Oktober 2014 bewilligte ihm der Antragsgegner die Kosten für eine Mitte Januar 2015 stattfindende achttägige Klassenfahrt nach Südtirol in Höhe von 540 Euro.Im Dezember 2014 beantragte der durch seine Eltern vertretene Antragsteller die Übernahme von Kosten für dringend benötigte weitere Ausrüstungsgegenstände. Erforderlich sei die Neuanschaffung von einem Skianzug, zweimal Skiunterwäsche, von Skihandschuhen, einem Skihelm... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Ingolstadt, Urteil vom 04.11.2013
- 11 C 817/13 -
Kein Rücktrittsrecht wegen Mangelhaftigkeit der Ski-Jacke bei Erwerb eines zweiteiligen Ski-Anzugs
Bestehen eines Rücktrittsrechts nur bei Unteilbarkeit der Leistung oder fehlendes Interesse an teilweiser Vertragserfüllung
Wer sowohl eine Ski-Jacke als auch eine Ski-Hose kauft, kann dann nicht vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn nur die Ski-Jacke mangelhaft ist. Denn ein Rücktrittsrecht besteht nur dann, wenn die Leistung unteilbar ist oder der Käufer an der teilweisen Vertragserfüllung kein Interesse hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Ingolstadt hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob der Käufer einer Ski-Jacke und -hose wegen der Mangelhaftigkeit der Jacke insgesamt vom Kaufvertrag für den Ski-Anzug zurücktreten kann.Das Amtsgericht Ingolstadt entschied, dass dem Käufer kein Rücktrittsrecht... Lesen Sie mehr
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