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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Spangenschloss“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 06.09.2012
- 27 C 30/12 -
Kein Anspruch des Mieters auf Anbringung eines zusätzlichen Schlosses
Vermieter ist lediglich zur Instandhaltung und nicht zur Modernisierung verpflichtet
Die Mieter einer Mietwohnung können vom Vermieter nicht verlangen ein Spangenschloss an der Wohnungstür anzubringen, wenn die Tür abschließbar ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Mitte hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Aufgrund gehäufter Einbrüche in der Nachbarschaft brachten die beklagten Mieter einer Mietwohnung nachträglich ein Spangenschloss an der Wohnungstür an. Diese war jedoch bereits ver- und abschließbar. Sie verlangten nunmehr Ersatz der Kosten von dem Vermieter. Dieser verweigerte die Kostenübernahme, woraufhin die Mieter einen Betrag der Miete einbehielten, der die Höhe der Kosten für das Anbringen des Schlosses entsprach. Daraufhin klagte der Vermieter auf Zahlung des ausstehenden Mietzinses.Das Amtsgericht Mitte entschied zu Gunsten des Vermieters. Diesem stehe gemäß § 535 Abs.... Lesen Sie mehr
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