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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Stadtführung“ veröffentlicht wurden
Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 24.06.2009
- 5 K 232/08 -
Erlebnisstadtführer muss seine Einnahmen mit regulärem Steuersatz versteuern
Ermäßigter Umsatzsteuersatz ausschließlich bei Theatervorführungen anwendbar
Ein Stadtführer kann seine Tätigkeit nicht mit einem ermäßigten Umsatzsteuersatz abrechnen. Diese gilt ausschließlich für Theatervorführungen und vergleichbare Darbietungen. Bei Stadtführungen - auch wenn diese künstlerische Elemente aufweisen - steht die Stadtgeschichte und nicht die Kunst im Vordergrund. Dies entschied das Niedersächsische Finanzgericht.
Zu der Verhandlung erschien der Braunschweiger Erlebnisführer ("Nachtwächter Hugo") in "Arbeitskleidung" (mit Horn und Hellebarde) als Nachtwächter im Gericht und gab eine Kostprobe seines Schaffens. Er begehrte für seine Tätigkeit als Erlebnisführer der Stadt Braunschweig den ermäßigten Umsatzsteuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe a UStG von 7 %. Die Vorschrift begünstigt mit Theatervorführungen vergleichbare Darbietungen ausübender Künstler.Die Tätigkeit von "Nachtwächter Hugo" unterliegt nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz, sondern dem Normalsteuersatz von derzeit 19 %. Zur Begründung verwies das Gericht darauf, dass die... Lesen Sie mehr
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