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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 04.09.2023
- 15 K 417/21 -
Kein Referendariat mit Universitätsabschluss aus dem Vereinigten Königreich nach dem Brexit
Keine Verletzung des Grundrechts der Berufsfreiheit
Ein rechtswissenschaftlicher Universitätsabschluss aus dem Vereinigten Königreich berechtigt nicht, zum juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) in Deutschland zugelassen zu werden, wenn der Antrag erst nach dem endgültigen Vollzug des Brexits (Ende des Übergangszeitraums am 31. Dezember 2020) gestellt wurde. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Die Klägerin, eine deutsche Staatsangehörige, beantragte im Mai 2021 die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst auf Grundlage von 2017 und 2020 im Vereinigten Königreich erworbenen rechtswissenschaftlichen Abschlüssen (Bachelor und Master of Laws). Das zuständige Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg lehnte den Antrag mit der Begründung ab, eine Zulassung komme aufgrund des Brexits nicht mehr in Frage. Die maßgebliche Vorschrift im Deutschen Richtergesetz (DRiG), die eine Zulassung zum Referendariat mit einem ausländischen rechtswissenschaftlichen Abschluss ausnahmsweise zulasse, sei im Falle der Klägerin nicht... Lesen Sie mehr