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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Zentrum“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 11.05.2023
- 6 U 4/23 -
Bezeichnung einer Arztpraxis mit zwei Ärzten als „Zentrum“ für ästhetische und plastische Chirurgie ist nicht irreführend
Zwei Ärzte können schon ein "Zentrum" bilden
Im medizinischen Bereich weist der Begriff „Zentrum“ nicht auf eine besondere Größe hin. Der Gesetzgeber gibt Medizinischen Versorgungszentren keine Mindestgröße vor. Die Bezeichnung einer aus zwei Ärzten bestehenden Gemeinschaftspraxis als „Zentrum“ für ästhetische plastische Chirurgie ist damit nicht irreführend und unlauter, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG).
Der Antragsteller betreibt eine Praxis für plastische Chirurgie in Darmstadt. Die beiden Antragsgegner sind Fachärzte für plastische und ästhetische Chirurgie; einer der beiden Antragsgegner ist zudem Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie. Sie betreiben eine Gemeinschaftspraxis, die sie als „Zentrum für plastische und ästhetische Chirurgie“ bezeichnen. Der Antragsteller hält diese Bezeichnung für irreführend. Das Landgericht hatte daraufhin im Eilverfahren den Antragsgegnern untersagt, Dienstleistungen eines plastischen Chirurgen, insbesondere Penisoperationen, unter diesem Namen zu bewerben oder anzubieten, wenn in dem Zentrum insgesamt lediglich zwei Ärzte beschäftigt sind.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 03.08.2017
- 6 U 35/17 -
Irreführung der Verbraucher durch Bezeichnung eines kleinen Hörgeräteakustiker-Geschäfts als "Hörzentrum"
Verbraucher verbinden Begriff "Zentrum" mit gewisser Größe und Marktbedeutung
Nennt sich ein kleines Hörgeräteakustik-Geschäft "Hörzentrum", so liegt darin eine Irreführung der Verbraucher. Denn diese verbinden den Begriff "Zentrum" mit einer gewissen Größe und Marktbedeutung des so bezeichneten Geschäfts. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein kleines Hörgeräteakustik-Geschäft vor dem Landgericht Darmstadt im Jahr 2016 auf Unterlassung in Anspruch genommen, weil es sich selbst als "Hörzentrum" bezeichnete. Die Klägerin hielt dies für unzulässig. Das Landgericht folgte dieser Ansicht. Es sah in der Bezeichnung als "Hörzentrum" eine Irreführung der Verbraucher. Dagegen richtete sich... Lesen Sie mehr
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