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Amtsgericht Bonn, Urteil vom 17.05.2006
- 8 C 209/05 -
Sex auf der Terrasse ist verboten - Vermieter kann Mieterin abmahnen
Mieterin hat gegen Rücksichtnahmegebot verstoßen
Wer seinen Frühlingsgefühlen gut einsehbar auf seinem Balkon nachgeht, dem droht eine Abmahnung vom Vermieter. Und das völlig zu Recht, urteilte das Amtsgericht Bonn.
Im zugrunde liegenden Fall hatten sich mehrere
Mieterin hat gegen Rücksichtnahmegebot verstoßen
Das Amtsgericht Bonn entschied, dass die
Mieterin hat Anspruch auf Herausgabe der angefertigten Fotos
Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.06.2008
Quelle: ra-online (pt)
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Dokument-Nr. 6252
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