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Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 27.05.2022
- 31 C 290/20 -
Rechtsabbieger darf beim Abbiegen in zweispurige Straße in linke Fahrspur einfahren
Linksabbieger muss Vorfahrstecht des Rechtsabbiegers beachten
Ein Rechtsabbieger, der in eine zweispurige Straße einbiegen will, darf auswählen, ob er in die rechte oder linke Fahrspur einfahren will. Ein Linksabbieger muss das Vorfahrtrecht des Rechtsabbiegers in jedem Fall beachten. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2019 ereignete sich am frühen Nachmittag auf einer ampelgesteuerten Kreuzung in Brandenburg an der Havel ein
Anspruch auf Schadensersatz wegen Vorfahrtsverletzung durch Linkabbieger
Das Amtsgericht Brandenburg entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe ein Anspruch auf
Rechtsabbieger darf auf linken Fahrstreifen einbiegen
Dem Fahrer des Kleinbusses sei es nach Ansicht des Amtsgerichts nicht untersagt gewesen, an dem vor ihm fahrenden
Kein Vorliegen eines Fahrstreifenwechsels durch Rechtsabbieger
Nach Auffassung des Amtsgerichts liege auch kein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.06.2022
Quelle: Amtsgericht Brandenburg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 31878
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