Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 20.10.2023
- 3 U 49/23 -
Vorrang des Rechtsabbiegers umfasst Wahl zwischen mehreren Fahrspuren zur Weiterfahrt
Kein Vertrauen des Linksabbiegers auf Nutzung der rechten Fahrspur durch Rechtsabbieger
Der Vorrang des Rechtsabbiegers umfasst auch die Wahl zwischen mehreren Fahrspuren zur Weiterfahrt. Der Linksabbieger darf also nicht darauf vertrauen, dass der Rechtsabbieger zur Weiterfahrt die rechte Fahrspur nutzt. Dies hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2021 kam es auf einer
Missachtung der Wartepflicht des Linksabbiegers
Das Oberlandesgericht Saarbrücken führte zum Fall aus, dass der Kläger gegen § 9 Abs. 4 StVO verstoßen habe, in dem er die für
Kein Vorliegen eines Fahrstreifenwechsels durch Rechtsabbieger
Nach Ansicht des Oberlandesgericht habe der Beklagte nicht gegen § 7 Abs. 5 StVO verstoßen, da insofern kein
Sorgfaltsverstoß des Rechtsabbiegers wegen Erkennbarkeit der Missachtung der Wartepflicht
Das Oberlandesgericht lastete dem Beklagten aber ein Sorgfaltsverstoß gemäß § 1 Abs. 2 StVO an, da die Missachtung der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.01.2024
Quelle: Oberlandesgericht Saarbrücken, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 12.05.2023
[Aktenzeichen: 1 O 226/21]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 33601
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil33601
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.