wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 06.03.2008
31 C 306/07 -

Unwirksamkeit einer Klein­reparatur­klausel aufgrund unzulässigen Höchstbetrags von 200 Euro pro Einzelreparatur

Als angemessen gilt ein Höchstbetrag von 60 bis 100 Euro

Durch eine Klein­reparatur­klausel im Mietvertrag können zwar Kosten einer Kleinreparatur auf den Mieter abgewälzt werden. Dies gilt jedoch nur dann, wenn unter anderem der Höchstbetrag pro Einzelreparatur begrenzt wird. Als angemessen gilt ein Betrag von 60 bis 100 Euro. 200 Euro sind dagegen deutlich zu viel. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen zwei Mietvertragsparteien Streit darüber, ob die Mieter einer Wohnung die Kosten einer Kleinreparatur in Höhe von fast 35 Euro tragen mussten. Der Vermieter verwies auf eine Klausel im Mietvertrag, wonach Kleinreparaturen bis zu einem Höchstbetrag von 200 Euro der Mieter zu tragen habe.

Kleinreparaturklausel grundsätzlich zulässig

Das Amtsgericht Brandenburg an der Havel führte zu dem Fall aus, dass die Abwälzung von Kleinreparaturkosten auf den Mieter durch eine Klausel im Mietvertrag grundsätzlich zulässig sei. Da eine derartige Klausel aber vom Grundsatz abweiche, dass der Vermieter die Kosten zur Erhaltung der Mietsache des zum vertragsgemäßen Gebrauch erforderlichen Zustands zu tragen habe (vgl. § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB), müsse sie einige Beschränkungen aufweisen.

Kleinreparatur darf nicht mehr als 60 bis 100 Euro kosten

Nach Auffassung des Amtsgerichts dürfe eine Kleinreparatur unter anderem nicht mehr als 60 bis 100 Euro kosten. Ein Höchstbetrag von 200 Euro sei dagegen deutlich überhöht und somit als unangemessen anzusehen. Somit sei die hier in Rede stehende Kleinreparaturklausel wegen einer unangemessenen Benachteiligung der Mieter gemäß § 307 BGB unwirksam gewesen. Die Mieter haben daher nicht die Kosten der Kleinreparatur in Höhe von fast 35 Euro tragen müssen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.08.2015
Quelle: Amtsgericht Brandenburg an der Havel, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2008, Seite: 976
ZMR 2008, 976

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 21392 Dokument-Nr. 21392

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil21392

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?