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Dienstag, 3. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kleinreparaturklausel“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 05.02.2020
- 15 C 256/19 -

Reparatur von Steckdosen unterfällt Klein­reparatur­klausel

Keine Kostenpflicht bei Reparatur der Dichtung am Abflussrohr der Toilette und Ablaufpumpe der Dusche

Die Reparatur von Steckdosen unterfällt der Klein­reparatur­klausel. Dies gilt nicht für die Reparatur der Dichtung am Abflussrohr der Toilette und der Ablaufpumpe der Dusche. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall sollte der Mieter einer Wohnung in Berlin für die Reparatur einer Steckdose, der Dichtung am Abflussrohr der Toilette und der Ablaufpumpe der Dusche aufkommen. Die Vermieterin verwies insofern auf die im Mietvertrag enthaltene Kleinreparaturklausel. Da sich der Mieter weigerte die Reparaturkosten zu zahlen, kam der Fall vor Gericht.Das Amtsgericht Berlin-Mitte führte zunächst aus, dass eine Kleinreparaturklausel nur wirksam sei, wenn ein Höchstbetrag pro Reparatur von 100-150 EUR und eine Höchstgrenze von 8 % der Jahreskaltmiete vereinbart ist. So lag der Fall hier.Ein Anspruch... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Neubrandenburg, Urteil vom 25.02.2019
- 104 C 843/18 -

Absperrventil nicht von Klein­reparatur­klausel umfasst

Vermieter muss Kosten der Reparatur übernehmen

Die Reparatur eines Absperrventils ist nicht von einer mietvertraglichen Klein­reparatur­klausel umfasst. Daher muss der Vermieter die Reparatur bezahlen. Dies hat das Amtsgericht Neubrandenburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen den Mietvertragsparteien einer Wohnung Streit darüber, ob die Reparatur eines unter dem Waschbecken befindlichen Eckventils von der Kleinreparaturklausel des Mietvertrags erfasst ist.Das Amtsgericht Neubrandenburg entschied, dass das Eckventil nicht in den Bereich der Kleinreparaturklausel falle. Denn... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Wedding, Urteil vom 25.10.2011
- 20 C 191/11 -

Erneuerung von Silikonfugen unterfällt nicht Klein­reparatur­klausel

Silikonfugen stellen keine dem Mieter zugänglichen Instal­lations­gegen­stände dar

Die Erneuerung von Silikonfugen unterfällt nicht der Klein­reparatur­klausel. Denn Silikonfugen stellen keine dem Mieter zugänglichen Instal­lations­gegen­stände dar. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall behielt die Vermieterin einer Berliner Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses im Jahr 2010 einen Teil der Mietkaution ein. Hintergrund dessen war, dass die Vermieterin nach dem Auszug der Mieter Silikonfugen erneuerte und dadurch Kosten in Höhe von ca. 60 Euro entstanden. Die Vermieterin war der Meinung, dass die Arbeiten unter der Kleinreparaturklausel... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 29.08.2017
- 5 C 93/16 -

Erneuerung von brüchigen Silikonfugen nicht von Kleinst­reparatur­klausel umfasst

Vermieter zur Instandhaltung verpflichtet

Die Erneuerung von brüchigen Silikonfugen im Badezimmer ist nicht von einer Kleinst­reparatur­klausel umfasst, da die Fugen begrifflich keinen Installations­gegenstand darstellen. Aus diesem Grund ist der Vermieter zur Instandhaltung verpflichtet. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall verlangte eine Wohnungsmieterin von ihrer Vermieterin die Erneuerung der undichten Silikonfugen im unteren Bereich der Duschkabine. Die Vermieterin weigerte sich dem nachzukommen und verwies auf die im Mietvertrag aufgenommene Kleinstreparaturklausel. Danach mussten unter anderem kleinere Schäden an den dem Mieter zugänglichen Installationsgegenständen... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil vom 03.08.2017
- 106 C 46/17 -

Höchstgrenze von 120 EUR für Kleinreparaturen zulässig

Zulässige Erhebung von Mahnkosten in Höhe von 3,80 EUR trotz nicht angefallener Portokosten

Die in einer Klein­reparatur­klausel geregelte Höchstgrenze von 120 EUR je Kleinreparatur ist nicht zu beanstanden. Mahnkosten von 3,80 EUR können trotz nicht angefallener Portokosten zulässig erhoben werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall sollten die Mieter einer Wohnung für die Kosten der Reparatur des Kaltwasserabsperrhahns in Höhe von ca. 50 EUR tragen. Der Vermieter berief sich dabei auf die im Mietvertrag aufgenommene Kleinreparaturklausel. Die Mieter hielten diese für unwirksam, da der geregelte Höchstbetrag für jede Kleinreparatur mit 120 EUR unangemessen hoch sei. Zudem weigerten... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Köln, Urteil vom 28.04.2014
- 201 C 47/14 -

Entlüftung einer mit zentraler Heizungsanlage verbundenen Fußbodenheizung mit Spezialschlüssel nicht von Klein­reparatur­klausel umfasst

Vermieter steht kein Anspruch auf Kostenerstattung zu

Die Entlüftung einer mit der zentralen Heizungsanlage des Hauses verbundenen Fußbodenheizung mittels eines Spezialschlüssels unterfällt nicht der Klein­reparatur­klausel. Der Vermieter kann daher nicht die Erstattung der Kosten für die Entlüftung verlangen. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Vermieter gegen einen seiner Wohnungsmieter auf Erstattung der Kosten für die Entlüftung der Heizungsanlage in Höhe von ca. 47 EUR. Bei der Heizung handelte es sich um eine Fußbodenheizung, die mit der zentralen Heizungsanlage des Hauses verbunden war. Die Heizungsentlüftung erfolgte mittels eines Spezialschlüssels. Der Vermieter meinte die... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, Urteil vom 15.10.2013
- 2 C 1438/13 -

Unwirksame Kleinst­reparatur­klausel bei Gesamtbelastung der jährlichen Kleinstreparaturen von über 6 % der Jahres­brutto­kalt­miete

Verstoß gegen Zumutbarkeitsgrenze des § 307 BGB

Eine Kleinst­reparatur­klausel ist unwirksam, wenn sie eine jährliche Gesamtbelastung von mehr als 6 % der Jahres­brutto­kalt­miete vorsieht. In diesem Fall liegt ein Verstoß gegen die Zumutbarkeitsgrenze des § 307 BGB vor. Dies hat das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall sollte die Mieterin einer Wohnung die Reparatur eines F. Grohe Innenoberteils in Höhe von 70,81 EUR tragen. Der Vermieter verwies insofern auf die Kleinstreparaturklausel im Mietvertrag. Da die Mieterin die Klausel für unwirksam hielt, erhob der Vermieter Klage.Das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt entschied... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 10.04.1991
- 5 U 135/90 -

Klein­reparatur­klausel bei Begrenzung der Einzel­reparatur­kosten auf maximal 150 DM zulässig

Höchstgrenze von 10 % der Jahres­netto­kalt­miete stellt jedoch unangemessene Benachteiligung der Mieter dar

Der Vermieter kann die Kosten für kleinere Reparaturen bis zu einer Höhe von 150 DM dem Mieter aufbürden. Es stellt jedoch eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar, wenn die Höchstgrenze auf 10 % der Jahres­netto­kalt­miete festgelegt wird und damit die jährlichen Instand­haltungs­kosten deutlich über der monatlichen Nettokaltmiete liegen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Oberlandesgericht Hamburg im Jahr 1991 darüber zu entscheiden, ob eine Kleinreparaturklausel in einem Mietvertrag wirksam ist, wenn die Höhe der Belastung im Einzelfall auf 150 DM und die Jahresbelastung auf 10 % der Jahresnettokaltmiete begrenzt wird.Das Oberlandesgericht... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Braunschweig, Urteil vom 17.03.2005
- 116 C 196/05 -

Begrenzung von Klein­reparatur­kosten auf 100 Euro netto stellt keine unangemessene Benachteiligung der Mieter dar

Zusätzliche jährliche Höchstgrenze von 8 % der Jahresmiete ebenfalls nicht zu beanstanden

Eine Klein­reparatur­klausel stellt dann keine unangemessene Benachteiligung dar, wenn die Kosten für eine Einzelreparatur auf 100 Euro netto begrenzt werden und eine jährliche Höchstgrenze von 8 % der Jahresmiete mitvereinbart wird. Dies hat das Amtsgericht Braunschweig entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall sollte die Mieterin einer Wohnung für die Beseitigung eines kleineren Mangels in ihrer Wohnung etwa 74 Euro zahlen. Der Vermieter wies zur Begründung auf die Kleinreparaturklausel im Mietvertrag hin, wonach Reparaturkosten bis zu einer Höhe von maximal 100 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer vom Mieter zu tragen waren. Die Mieterin hielt die Klausel für unzulässig... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Leipzig, Urteil vom 14.08.2003
- 11 C 4919/03 -

Reparatur eines Rollladenkastens fällt nicht in Anwendungsbereich der Klein­reparatur­klausel

Kosten­tragungs­pflicht besteht für Bedienvorrichtungen für Roll- und Fensterläden

Die Kosten für die Reparatur eines Rollladenkastens müssen nicht die Mieter tragen, da eine solche Reparatur nicht unter die Klein­reparatur­klausel fällt. Eine Kosten­tragungs­pflicht besteht lediglich bei der Reparatur der Bedienvorrichtungen für Roll- und Fensterläden. Dies hat das Amtsgericht Leipzig entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall bemängelten die Mieter einer Wohnung im Januar 2002, dass die Jalousien fehlerhaft schließen würden. Die Hausverwaltung beauftragte daraufhin eine Reparatur, bei der der Jalousiekasten montiert und repariert wurde. Die dadurch entstandenen Kosten in Höhe von fast 72 Euro verlangte der Vermieter mit dem Hinweis auf eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag... Lesen Sie mehr