die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kleinreparaturklausel“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 05.02.2020
- 15 C 256/19 -
Reparatur von Steckdosen unterfällt Kleinreparaturklausel
Keine Kostenpflicht bei Reparatur der Dichtung am Abflussrohr der Toilette und Ablaufpumpe der Dusche
Die Reparatur von Steckdosen unterfällt der Kleinreparaturklausel. Dies gilt nicht für die Reparatur der Dichtung am Abflussrohr der Toilette und der Ablaufpumpe der Dusche. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte der Mieter einer Wohnung in Berlin für die Reparatur einer Steckdose, der Dichtung am Abflussrohr der Toilette und der Ablaufpumpe der Dusche aufkommen. Die Vermieterin verwies insofern auf die im Mietvertrag enthaltene Kleinreparaturklausel. Da sich der Mieter weigerte die Reparaturkosten zu zahlen, kam der Fall vor Gericht.Das Amtsgericht Berlin-Mitte führte zunächst aus, dass eine Kleinreparaturklausel nur wirksam sei, wenn ein Höchstbetrag pro Reparatur von 100-150 EUR und eine Höchstgrenze von 8 % der Jahreskaltmiete vereinbart ist. So lag der Fall hier.Ein Anspruch... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Neubrandenburg, Urteil vom 25.02.2019
- 104 C 843/18 -
Absperrventil nicht von Kleinreparaturklausel umfasst
Vermieter muss Kosten der Reparatur übernehmen
Die Reparatur eines Absperrventils ist nicht von einer mietvertraglichen Kleinreparaturklausel umfasst. Daher muss der Vermieter die Reparatur bezahlen. Dies hat das Amtsgericht Neubrandenburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen den Mietvertragsparteien einer Wohnung Streit darüber, ob die Reparatur eines unter dem Waschbecken befindlichen Eckventils von der Kleinreparaturklausel des Mietvertrags erfasst ist.Das Amtsgericht Neubrandenburg entschied, dass das Eckventil nicht in den Bereich der Kleinreparaturklausel falle. Denn... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Wedding, Urteil vom 25.10.2011
- 20 C 191/11 -
Erneuerung von Silikonfugen unterfällt nicht Kleinreparaturklausel
Silikonfugen stellen keine dem Mieter zugänglichen Installationsgegenstände dar
Die Erneuerung von Silikonfugen unterfällt nicht der Kleinreparaturklausel. Denn Silikonfugen stellen keine dem Mieter zugänglichen Installationsgegenstände dar. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall behielt die Vermieterin einer Berliner Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses im Jahr 2010 einen Teil der Mietkaution ein. Hintergrund dessen war, dass die Vermieterin nach dem Auszug der Mieter Silikonfugen erneuerte und dadurch Kosten in Höhe von ca. 60 Euro entstanden. Die Vermieterin war der Meinung, dass die Arbeiten unter der Kleinreparaturklausel... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 29.08.2017
- 5 C 93/16 -
Erneuerung von brüchigen Silikonfugen nicht von Kleinstreparaturklausel umfasst
Vermieter zur Instandhaltung verpflichtet
Die Erneuerung von brüchigen Silikonfugen im Badezimmer ist nicht von einer Kleinstreparaturklausel umfasst, da die Fugen begrifflich keinen Installationsgegenstand darstellen. Aus diesem Grund ist der Vermieter zur Instandhaltung verpflichtet. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangte eine Wohnungsmieterin von ihrer Vermieterin die Erneuerung der undichten Silikonfugen im unteren Bereich der Duschkabine. Die Vermieterin weigerte sich dem nachzukommen und verwies auf die im Mietvertrag aufgenommene Kleinstreparaturklausel. Danach mussten unter anderem kleinere Schäden an den dem Mieter zugänglichen Installationsgegenständen... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil vom 03.08.2017
- 106 C 46/17 -
Höchstgrenze von 120 EUR für Kleinreparaturen zulässig
Zulässige Erhebung von Mahnkosten in Höhe von 3,80 EUR trotz nicht angefallener Portokosten
Die in einer Kleinreparaturklausel geregelte Höchstgrenze von 120 EUR je Kleinreparatur ist nicht zu beanstanden. Mahnkosten von 3,80 EUR können trotz nicht angefallener Portokosten zulässig erhoben werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall sollten die Mieter einer Wohnung für die Kosten der Reparatur des Kaltwasserabsperrhahns in Höhe von ca. 50 EUR tragen. Der Vermieter berief sich dabei auf die im Mietvertrag aufgenommene Kleinreparaturklausel. Die Mieter hielten diese für unwirksam, da der geregelte Höchstbetrag für jede Kleinreparatur mit 120 EUR unangemessen hoch sei. Zudem weigerten... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Köln, Urteil vom 28.04.2014
- 201 C 47/14 -
Entlüftung einer mit zentraler Heizungsanlage verbundenen Fußbodenheizung mit Spezialschlüssel nicht von Kleinreparaturklausel umfasst
Vermieter steht kein Anspruch auf Kostenerstattung zu
Die Entlüftung einer mit der zentralen Heizungsanlage des Hauses verbundenen Fußbodenheizung mittels eines Spezialschlüssels unterfällt nicht der Kleinreparaturklausel. Der Vermieter kann daher nicht die Erstattung der Kosten für die Entlüftung verlangen. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Vermieter gegen einen seiner Wohnungsmieter auf Erstattung der Kosten für die Entlüftung der Heizungsanlage in Höhe von ca. 47 EUR. Bei der Heizung handelte es sich um eine Fußbodenheizung, die mit der zentralen Heizungsanlage des Hauses verbunden war. Die Heizungsentlüftung erfolgte mittels eines Spezialschlüssels. Der Vermieter meinte die... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, Urteil vom 15.10.2013
- 2 C 1438/13 -
Unwirksame Kleinstreparaturklausel bei Gesamtbelastung der jährlichen Kleinstreparaturen von über 6 % der Jahresbruttokaltmiete
Verstoß gegen Zumutbarkeitsgrenze des § 307 BGB
Eine Kleinstreparaturklausel ist unwirksam, wenn sie eine jährliche Gesamtbelastung von mehr als 6 % der Jahresbruttokaltmiete vorsieht. In diesem Fall liegt ein Verstoß gegen die Zumutbarkeitsgrenze des § 307 BGB vor. Dies hat das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte die Mieterin einer Wohnung die Reparatur eines F. Grohe Innenoberteils in Höhe von 70,81 EUR tragen. Der Vermieter verwies insofern auf die Kleinstreparaturklausel im Mietvertrag. Da die Mieterin die Klausel für unwirksam hielt, erhob der Vermieter Klage.Das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt entschied... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 10.04.1991
- 5 U 135/90 -
Kleinreparaturklausel bei Begrenzung der Einzelreparaturkosten auf maximal 150 DM zulässig
Höchstgrenze von 10 % der Jahresnettokaltmiete stellt jedoch unangemessene Benachteiligung der Mieter dar
Der Vermieter kann die Kosten für kleinere Reparaturen bis zu einer Höhe von 150 DM dem Mieter aufbürden. Es stellt jedoch eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar, wenn die Höchstgrenze auf 10 % der Jahresnettokaltmiete festgelegt wird und damit die jährlichen Instandhaltungskosten deutlich über der monatlichen Nettokaltmiete liegen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Oberlandesgericht Hamburg im Jahr 1991 darüber zu entscheiden, ob eine Kleinreparaturklausel in einem Mietvertrag wirksam ist, wenn die Höhe der Belastung im Einzelfall auf 150 DM und die Jahresbelastung auf 10 % der Jahresnettokaltmiete begrenzt wird.Das Oberlandesgericht... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Braunschweig, Urteil vom 17.03.2005
- 116 C 196/05 -
Begrenzung von Kleinreparaturkosten auf 100 Euro netto stellt keine unangemessene Benachteiligung der Mieter dar
Zusätzliche jährliche Höchstgrenze von 8 % der Jahresmiete ebenfalls nicht zu beanstanden
Eine Kleinreparaturklausel stellt dann keine unangemessene Benachteiligung dar, wenn die Kosten für eine Einzelreparatur auf 100 Euro netto begrenzt werden und eine jährliche Höchstgrenze von 8 % der Jahresmiete mitvereinbart wird. Dies hat das Amtsgericht Braunschweig entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte die Mieterin einer Wohnung für die Beseitigung eines kleineren Mangels in ihrer Wohnung etwa 74 Euro zahlen. Der Vermieter wies zur Begründung auf die Kleinreparaturklausel im Mietvertrag hin, wonach Reparaturkosten bis zu einer Höhe von maximal 100 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer vom Mieter zu tragen waren. Die Mieterin hielt die Klausel für unzulässig... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Leipzig, Urteil vom 14.08.2003
- 11 C 4919/03 -
Reparatur eines Rollladenkastens fällt nicht in Anwendungsbereich der Kleinreparaturklausel
Kostentragungspflicht besteht für Bedienvorrichtungen für Roll- und Fensterläden
Die Kosten für die Reparatur eines Rollladenkastens müssen nicht die Mieter tragen, da eine solche Reparatur nicht unter die Kleinreparaturklausel fällt. Eine Kostentragungspflicht besteht lediglich bei der Reparatur der Bedienvorrichtungen für Roll- und Fensterläden. Dies hat das Amtsgericht Leipzig entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bemängelten die Mieter einer Wohnung im Januar 2002, dass die Jalousien fehlerhaft schließen würden. Die Hausverwaltung beauftragte daraufhin eine Reparatur, bei der der Jalousiekasten montiert und repariert wurde. Die dadurch entstandenen Kosten in Höhe von fast 72 Euro verlangte der Vermieter mit dem Hinweis auf eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag... Lesen Sie mehr