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Amtsgericht Dippoldiswalde, Urteil vom 24.01.2020
- 1 C 10/18 -
Anspruch des Netzbetreibers auf Zutritt zwecks Ausbaus des Stromzählers bei Leerstand
Hauseigentümer steht kein Zutrittsverweigerungsrecht zu
Bei einem Leerstand steht dem Netzbetreiber gemäß § 985 BGB in Verbindung mit § 21 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) ein Zutrittsrecht zu, um den Stromzähler auszubauen. Der Hauseigentümer kann diesen Zutritt nicht verweigern. Dies hat das Amtsgericht Dippoldiswalde entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem seit einiger Zeit für zwei Verbrauchsstellen wegen Leerstands kein neuer Stromlieferungsvertrag abgeschlossen wurde, wollte die Netzbetreiberin im Sommer 2017 die beiden
Anspruch auf Zutritt zwecks Ausbaus der Stromzähler
Das Amtsgericht Dippoldiswalde entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe gemäß § 985 BGB in Verbindung mit § 21 NAV ein Anspruch auf Zutritt zum Grundstück zwecks Ausbaus der
Kein Recht zur Verweigerung des Zutritts
Die Beklagte dürfe den Zutritt zum Grundstück und den
Anspruch auf Wiedereinbau bei zukünftig beabsichtigter Stromentnahme
Der Beklagten stehe nach Ansicht des Amtsgerichts ein Anspruch auf Wiedereinbau der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.04.2020
Quelle: Amtsgericht Dippoldiswalde, ra-online (zt/GE 2020, 404/rb)
Jahrgang: 2020, Seite: 404 GE 2020, 404
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Dokument-Nr. 28638
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