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Amtsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 23.06.2005
- 32 C 672/04 -
Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Bisses in Zeh durch einen Menschen
Arbeitsunfähigkeit von 10 Tagen und stark entzündete Menschenbisswunde rechtfertigen Schmerzensgeld von 400 EUR
Wird jemandem durch einen Menschen in den Zeh gebissen, so rechtfertigt dies ein Schmerzensgeld von 400 EUR, wenn dadurch eine Arbeitsunfähigkeit von 10 Tagen und eine starke Entzündung verursacht wird. Dies hat das Amtsgericht Gelsenkirchen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bat eine Frau einen Mann ihr den
Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Menschenbisswunde
Das Amtsgericht Gelsenkirchen entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe aufgrund der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.09.2017
Quelle: Amtsgericht Gelsenkirchen, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2005, Seite: 1388 NJW-RR 2005, 1388
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Dokument-Nr. 24915
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