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Amtsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 23.06.2005
- 32 C 672/04 -
Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Bisses in Zeh durch einen Menschen
Arbeitsunfähigkeit von 10 Tagen und stark entzündete Menschenbisswunde rechtfertigen Schmerzensgeld von 400 EUR
Wird jemandem durch einen Menschen in den Zeh gebissen, so rechtfertigt dies ein Schmerzensgeld von 400 EUR, wenn dadurch eine Arbeitsunfähigkeit von 10 Tagen und eine starke Entzündung verursacht wird. Dies hat das Amtsgericht Gelsenkirchen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bat eine Frau einen Mann ihr den Zeh abzulecken. Der Mann nahm dieses Angebot gerne an. Jedoch genügte ihm das bloße Lecken nicht und biss daher kraftvoll in den Zeh, der daraufhin anfing heftig zu bluten. Da sich der Zeh in der Folgezeit stark entzündete und eine Arbeitsunfähigkeit von 10 Tagen nach sich zog, klagte die Frau auf Zahlung von Schmerzensgeld.Das Amtsgericht Gelsenkirchen entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe aufgrund der Arbeitsunfähigkeit von 10 Tagen und der stark entzündeten Menschenbisswunde ein Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 400 EUR zu. Auch wenn... Lesen Sie mehr
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