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Amtsgericht Germersheim, Urteil vom 27.04.1995
- 2 C 727/94 -
Mieter muss Geschirrspüler beaufsichtigen oder Aqua-Stop einbauen
Mieter haftet für Überschwemmung durch Geschirrspüler
Betreibt ein Mieter in einer Etagenwohnung eine Geschirrspülmaschine, dann muss für den durch den Betrieb möglicherweise verursachten Schaden aufkommen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Germersheim hervor.
Im zugrunde liegenden Fall verlangte ein
Der
Gericht: Mieter handelten fahrlässig
Das Amtsgericht Germersheim verurteilte die
Alterszustand der Spülmaschine unerheblich
Unerheblich sei es, in welchen Alterszustand sich die Spülmaschine befinde, ob sie evtl. noch Garantieansprüche habe, das heißt der Schlauch in einem ordnungsgemäßen Zustand sein müsste.
Das Gericht führte aus, dass es unerheblich sei, ob das Wasser, das aus einer Maschine austrete, erkennbar oder unerkennbar in der Küche austrete. Das Risiko das aus einer Spülmaschine nicht erkennbar Wasser austrete, treffe den
Spülmaschine beaufsichtigen
Ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.10.2006
Quelle: ra-online, Amtsgericht Germersheim (vt/pt)
Jahrgang: 1996, Seite: 92 ZMR 1996, 92
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Dokument-Nr. 1485
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