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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wasserschäden“ veröffentlicht wurden
Landgericht Lübeck, Urteil vom 05.06.2024
- 4 O 345/22 -
Wasserschaden – was zahlt die Versicherung?
Die Regulierungspflicht bestimmt sich nach dem Versicherungsvertragsgesetz und den vereinbarten Versicherungsbedingungen
Im Versicherungsfall stellt sich oft die Frage, in welchem Umfang die Versicherung für den Schaden aufkommen muss, vor allem, wenn die Sache nur zum Teil beschädigt ist. Das Landgericht Lübeck hat im Fall eines Wasserschadens entschieden, dass der teilbeschädigte Parkettboden komplett auszutauschen ist.
Im Wohnhaus einer Frau wird versehentlich eine Hauswasserleitung angebohrt. Als Folge tritt Leitungswasser aus und beschädigt das Parkett und die Tapete an einigen Stellen in der Wohnung. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt die Kosten für den Teil-Austausch der beschädigten Flächen. Den Austausch des gesamten Parketts und der gesamten Tapete will sie aber nicht zahlen. Vor dem Landgericht Lübeck fordert die Frau von der Versicherung, den kompletten Austausch zu bezahlen – nur so könne ein einheitliches Erscheinungsbild des Parketts und der Tapete wiederhergestellt werden.Das Gericht hat einen Sachverständigen hinzugezogen und... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Beschluss vom 22.09.2022
- 66 S 162/22 -
Kein Kündigungsrecht des Vermieters nach Einbruch eines Mieters in leerstehende Nachbarwohnung wegen Wasserschadens
Schwerwiegende Pflichtverletzung liegt nicht vor
Der Einbruch eines Mieters in die über seine Wohnung gelegene, leerstehende Nachbarswohnung zwecks Klärung der Herkunft eines Wasserschadens begründet kein Kündigungsrecht des Vermieters. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach der Rückkehr aus einem Urlaub im Juli 2021 stellte der Mieter einer Wohnung in Berlin einen Wasserschaden an der Decke und der Wand der Küche sowie der angrenzenden Wand zum Nachbarzimmer fest. Der Wasserschaden war braun eingefärbt. Zudem hatte sich auf den Küchenboden eine Pfütze gebildet. Nachfolgend brach der Mieter gewaltsam in... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.09.2022
- V ZR 69/21 -
Gebäudeversicherung: Wohnungseigentümer müssen sich Versicherungs-Selbstbehalt im Schadensfall teilen
BGH zur Verteilung des im Gebäudeversicherungsvertrag vereinbarten Selbstbehalts auf die Wohnungseigentümer
Bei einem Leitungswasserschaden, der im räumlichen Bereich des Sondereigentums eines Wohnungseigentümers eingetreten ist, ist der im Gebäudeversicherungsvertrag vereinbarte Selbstbehalt - vorbehaltlich einer abweichenden Regelung - von allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zu tragen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Die Parteien bilden eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Zu der Anlage gehören die Wohnungen der Beklagten und die gewerbliche Einheit der Klägerin. Die Gemeinschaft unterhält eine Gebäudeversicherung, die neben anderen Risiken auch Leitungswasserschäden abdeckt (sog. verbundene Gebäudeversicherung). Der Versicherungsschutz besteht für das gesamte Gebäude, ohne dass zwischen Sonder-... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.10.2021
- IV ZR 236/20 -
BGH: Kein Versicherungsschutz durch Wohngebäudeversicherung bei Wasserschaden aufgrund undichter Fuge zwischen Duschwanne und Wand
Duschwanne, Fuge und Wand stellen keine mit dem Rohrsystem verbundene Einrichtungen dar
Kommt es wegen einer undichten Fuge zwischen der Duschwanne und der angrenzenden Wand zu einem Wasserschaden, besteht kein Versicherungsschutz durch die Wohngebäudeversicherung nach Teil A § 3 Nr. 3 VGB 2008. Die Duschwanne, Fuge und angrenzende Wand stellen keine mit dem Rohrsystem verbundene sonstige Einrichtungen dar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Wegen einer undichten Fuge zwischen der Duschwanne und der angrenzenden Wand kam es in einem Wohngebäude in Bayern zu einem Wasserschaden. Der Eigentümer des Gebäudes beanspruchte deshalb die Wohngebäudeversicherung. Da sich diese weigerte den Schaden zu regulieren, erhob der Eigentümer Klage. Das Landgericht Aschaffenburg hat die Klage... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 07.05.2021
- 31 C 69/19 -
Wasserversorgungsunternehmen haftet für durch fehlerhaftes Auswechseln des Wasserzählers entstandenen Wasserschadens
Mitarbeiter des Wasserversorgungsunternehmen als Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfe
Kommt es nach dem Auswechseln des Wasserzählers zu einem Wasserschaden, weil der Mitarbeiter des Wasserversorgungsunternehmens einen Fehler gemacht hat, so haftet dafür das Unternehmen. Der Mitarbeiter des Wasserversorgungsunternehmens ist als Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfe anzusehen. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2014 wurde im Keller eines Einfamilienhauses in Brandenburg der Wasserzähler ausgetauscht. Dabei kam es durch den Mitarbeiter des Wasserversorgungsunternehmens zu einem handwerklichen Fehler. So wurde nicht die Dichtung des Distanzstückes ausgetauscht. Dadurch tropfte in der Folgezeit Wasser aus der Wasseruhr. Eine spätere Messung... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 07.04.2021
- 14 U 135/20 -
Kein Mitverschulden wegen unterlassenen Abdrehens des Hauptwasserhahns bei Rohrbruch aufgrund mangelhafter Werkleistung
Abendliches Abdrehen des Hauptwasserhahns in Zahnarztpraxis grundsätzlich nicht erforderlich
Kommt es in einer Zahnarztpraxis zu einem Rohrbruch, so ist dem Praxisbetreiber grundsätzlich kein Mitverschulden anzulasten, wenn er abends nicht den Hauptwasserhahn abgedreht hat. Dies gilt vor allem dann, wenn der Rohrbruch auf einer mangelhaften Werkleistung eines Dritten beruht. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2018 kam es in einer Zahnarztpraxis zu einem Bruch des Wasserrohres zu einer Desinfektionsanlage. Durch den Rohrbruch entstand ein erheblicher Wasserschaden, den die Versicherung der Zahnarztpraxis regulierte. Nachfolgend wurde festgestellt, dass Ursache des Rohrbruches die fehlerhafte Montage des Desinfektionsanlage war. Die Versicherung... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 03.02.2021
- 8 U 3471/20 -
Wasseraustritt aus zum Sammeln und Ableiten von Sickerwasser dienendes Drainagerohr außerhalb des Gebäudes stellt keinen Leitungswasserschaden dar
Keine Schadensregulierungspflicht für Wohngebäudeversicherung
Kommt es an einem außerhalb eines Gebäudes liegenden Drainagerohr, welches zum Sammeln und Ableiten von Sickerwasser dient, zu einem bestimmungswidrigen Wasseraustritt, so liegt kein Leitungswasserschaden in der Wohngebäudeversicherung vor. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eigentümer eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks beanspruchten erstmals im Jahr 2016 ihre Wohngebäudeversicherung wegen eines Wasserschadens im Kellerbereich. Hintergrund dessen war, dass das Abwasserrohr außerhalb des Gebäudes gebrochen und verstopft war. Dadurch kam es zu einem Rückstau von Abwasser, der auch die an die... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 18.11.2016
- 20 U 148/16 -
Kein Versicherungsschutz durch Wohngebäudeversicherung bei Wasserschaden aufgrund Überlastung eines regenwasserableitenden Drainagerohrs
Kein Vorliegen eines versicherten Leitungswasserschadens nach VGB 2014
Kommt es im Keller eines Wohnhauses zu einem Wasserschaden, weil ein zur Ableitung von Regenwasser dienendes Drainagerohr überlastet ist, so liegt kein versicherter Leitungswasserschaden im Sinne der VGB 2014 vor. Versicherungsschutz durch die Wohngebäudeversicherung besteht dann nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall drang bei Niederschlag Wasser in den Keller eines Wohnhauses ein. Grund dafür war nach Angabe der Hauseigentümerin, dass ein Drainagerohr, welches Regenwasser aus einem Fallrohr auf ihr Grundstück ableiten sollte, wegen der Verschlammung eines anderen Drainagerohr überlastet gewesen und deshalb übergelaufen sei. Wegen der entstanden Schäden beanspruchte... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht München, Urteil vom 13.07.2017
- 14 U 3092/15 -
Anstauung von Regenwasser auf einer mit einer Mauer umgegebenen Terrasse stellt keine Überschwemmung dar
Wohngebäudeversicherung für Wasserschaden im Haus nicht einstandspflichtig
Kommt es zu einem Wasserschaden in einem Haus, weil sich auf einer mit einer Mauer umgebenen Terrasse Regenwasser anstaut, so haftet dafür nicht die Wohngebäudeversicherung. Denn in einem solchen Fall liegt keine Überschwemmung im Sinne der Versicherungsbedingungen vor. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund heftigen Niederschlags staute sich auf der Terrasse eines Ferienhauses Wasser an. Da die Terrasse von einer Mauer umgeben war, konnte das Regenwasser nicht abfließen. Es drang daher in das Untergeschoss des Hauses ein und verursachte dort einen Wasserschaden. Der Eigentümer des Ferienhauses beanspruchte aufgrund dessen seine Wohngebäudeversicherung.... Lesen Sie mehr
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 04.07.2016
- 9 O 205/15 -
Kein versicherter Leitungswasserschaden bei Austritt von Wasser aufgrund fehlender oder undichter Silikonfugen
Silikonfugen stellen keine Zu- oder Ableitungsrohre oder sonstige Einrichtungen der Wasserversorgung dar
Silikonfugen stellen weder Zu- oder Ableitungsrohre noch sonstige Einrichtungen der Wasserversorgung gemäß den Versicherungsbedingungen VGB 1986 dar. Daher liegt kein von der Wohngebäudeversicherung versicherter Leitungswasserschaden vor, wenn Wasser aufgrund fehlender oder undichter Silikonfugen austritt. Dies hat das Landgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2014 wurde ein massiver Wasserschaden in einer Wohnung festgestellt. Ursache dessen war, dass die Silikonverfugungen im Bereich der Dusche der darüber liegenden Wohnung fehlten bzw. undicht waren. Dadurch konnte Wasser ungehindert in die Zwischenräume der Holzdecke gelangen, wo sich das Wasser anstaute und schließlich in die darunter... Lesen Sie mehr
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