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Amtsgericht Hannover, Urteil vom 08.09.2016
328 Ds 96/16 -

14-jähriger wegen Körperverletzung und Nötigung zu zwei Wochen Dauerarrest verurteilt

Unbegleiteter minderjähriger Flüchtling bedrängt Erzieherin in Kinder- und Jugendwohnheim

Das Amtsgericht Hannover hat einen 14-jährigen wegen eines Übergriffs auf eine Erzieherin in einem Kinder- und Jugendwohnheim zu einem Dauerarrest von zwei Wochen verurteilt. Der bislang nicht vorbestrafte Jugendliche lebt als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling in Hannover.

Im zugrunde liegenden Fall trat der Angeklagte am 28. November 2015 gegen 0.45 Uhr während der Nachtschicht von hinten an die an einem Schreibtisch sitzende Geschädigte, die als angehende Sozialarbeiterin in der Einrichtung beschäftigt war. Der Angeklagte küsste unvermittelt die Geschädigte feucht auf die rechte Gesichtshälfte. Die Geschädigte stand auf, der Angeklagte schlang nun seine Arme in Höhe der Oberarme der Geschädigten um deren Körper und küsste sie weitere Male auf beide Wangen. Schließlich gelang es der Geschädigten, den Angeklagten wegzudrücken, sie drehte sich um und wollte den Raum verlassen. Nunmehr umfasste der Angeklagte die Geschädigte erneut von hinten und griff mit beiden Händen ihre Brüste. Hierbei strich er mehrfach mit beiden Händen über den Oberkörper der Geschädigten. Die Geschädigte rief wiederholt "Nein", dennoch hielt der Angeklagte die Unterarme der Geschädigten so fest, dass diese sich nicht entfernen konnte. Schließlich gelang es der Geschädigten, den Angeklagten zu kratzen, sodass sich sein Griff löste und sie sich entfernen konnte. Nunmehr kam der Angeklagte noch mindestens vier mal wieder auf die Geschädigte zu, die ihn jedes Mal wegdrücken musste. Als die Geschädigte zu weinen begann, ließ der Angeklagte von ihr ab. Die Geschädigte schilderte vor Gericht den Übergriff als sehr beängstigend. Sie war noch in der Verhandlung von dem Verhalten des Angeklagten beeinträchtigt.

Auch minderjähriger unbegleiteter Flüchtling muss sich bei Aufenthalt in Deutschland an geltende Regeln und Gesetze halten

Das Amtsgericht Hannover verurteilte den Angeklagte zu einem Dauerarrest von zwei Wochen. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass sich der Angeklagte, wenn er in Deutschland leben wolle, an die geltenden Regeln und Gesetze zu halten habe. Hierzu gehöre selbstverständlich auch das Selbstbestimmungsrecht der Frau. Aufgrund der Massivität des Übergriffs und der Erheblichkeit der Folgen für das Opfer hielt das Gericht die Verhängung eines Dauerarrestes für geboten, obwohl der Angeklagte bislang noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.09.2016
Quelle: Amtsgericht Hannover/ra-online

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Kommentare (4)

 
 
Regenbogen schrieb am 26.09.2016

Klar, dass dies auch der Einstieg in den Ausstieg sein kann; zumal die Restriktionen des Arrestes einen geflüchteten unbegleiteten Jugendlichen nur selten zur Besinnung bringen können.

Mich wundert nur, dass ich so häufig höre, dass auch Asylsuchende sich an die deutschen Gesetze halten müssen. Als ob es da jemals eine Ausnahmegenehmigung gegeben hätte.

Andererseits ist ja auch klar, dass man (wenn auch nicht alle!) vom Kindergarten aufwärts mitbekommen haben, wie man sich einem Mädchen nähert, um sie zu berühren. Dies scheint hier zu fehlen und ein mehr desselben hilft hier schon gar nicht. Im Jugendarrest wird einem dies bestimmt nicht vermittelt.

Helmut aus München schrieb am 19.09.2016

Das war erst der Anfang von dem Jugendlichen.

Ein jeder der meint das war ein Ausrutscher, der glaubt auch am Sonntag im Lotto zu gewinnen.

Einen jedem soll in der Not geholfen werden, nur Straftäter egal wie alt raus aus meinen Deutschland

feo schrieb am 16.09.2016

Man, über so einem Strafmaß, lacht der Täter sich kaputt.

Elke schrieb am 16.09.2016

2 Wochen sind noch viel zu wenig!

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