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Amtsgericht Köln, Urteil vom 14.09.2020
- 133 C 213/20 -
Für kostenfreie Reisestornierung wegen Virus-Pandemie genügt gewisse Wahrscheinlichkeit für gesundheitsgefährdende Ausbreitung
Vorliegen einer Reisewarnung oder Betroffenheit des Zielgebiets von Virus-Ausbruch nicht erforderlich
Für eine kostenfreie Reisestornierung wegen einer Virus-Pandemie genügt es, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine gesundheitsgefährdende Ausbreitung des Virus besteht. Das Vorliegen einer Reisewarnung ist ebenso wie die Betroffenheit des Zielgebiets von einem Ausbruch nicht erforderlich. Dies hat das Amtsgericht Duisburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2020 hatte eine Frau für sich und einen Mitreisenden für April 2020 eine Pauschalrundreise durch
Kein Anspruch auf Entschädigung wegen Reisestornierung
Das Amtsgericht Köln entschied gegen die Reiseveranstalterin. Ihr stehe kein Anspruch auf Entschädigung gemäß § 651 h Abs. 2 BGB zu. Denn die Reisende könne sich in Bezug auf die Corona-Krise auf das Vorliegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände gemäß § 651 h Abs. 3 Satz 1 BGB berufen. Es genüge insofern, dass zum Zeitpunkt der
Vorliegen einer gewissen Wahrscheinlichkeit für gesundheitsgefährdende Ausbreitung
Für die Reisende habe sich aufgrund der ihr vorliegenden Informationen eine Gefahrenlage in Bezug auf ein unbekanntes Virus ergeben, so das Amtsgericht, welches die Atemwege befällt, gegen das es weder Therapie noch Impfung gibt und welches in erheblichen Maße in dem Land auftritt. Für die Reisende sei deutlich gewesen, dass die Wahrscheinlichkeit, sich auf der Reise in
Vorliegen einer Reisewarnung oder Betroffenheit des Zielgebiets von Virus-Ausbruch nicht erforderlich
Für nicht erforderlich hielt das Amtsgericht das Vorliegen einer Reisewarnung für
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.05.2021
Quelle: Amtsgericht Köln, ra-online (vt/rb)
- Virus-Pandemie im Urlaubsland rechtfertigt allein keine kostenlose Reisestornierung
(Amtsgericht Duisburg, Urteil vom 14.12.2020
[Aktenzeichen: 506 C 2377/20]) - Kein Anspruch auf Stornogebühr bei Absage der Reise durch Reiseveranstalter wegen Virus-Pandemie
(Amtsgericht Stuttgart, Urteil vom 23.10.2020
[Aktenzeichen: 3 C 2852/20])
Jahrgang: 2021, Seite: 70 RRa 2021, 70
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Dokument-Nr. 30213
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