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Amtsgericht Köln, Urteil vom 16.04.1997
- 207 C 14/97 -
Mietminderung von 10 % aufgrund großflächig aufgeschlitzter Wände und provisorisch befestigter Elektrokabel im Treppenhaus
Eindruck einer Baustelle stellt optischen Mangel dar
Sind die Wände im Treppenhaus großflächig aufgeschlitzt und befinden sich in ihnen provisorisch befestigte Elektrokabel, so kann dies eine Mietminderung von 10 % rechtfertigen. Aufgrund des Eindrucks einer Baustelle liegt ein optischer Mangel vor. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall musste das Amtsgericht Köln im Jahr 1997 darüber entscheiden, ob aufgrund der großflächig aufgeschlitzten
Recht zur Mietminderung aufgrund mangelhaften Treppenhauses
Das Amtsgericht Köln gewann aufgrund des Zustands des Treppenhauses den Eindruck einer Baustelle. Dies stelle einen optischen Mangel dar, so das Gericht, der bei Besuchern einen ungünstigen Eindruck hervorrufe. Zudem lasse der Zustand der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.10.2014
Quelle: Amtsgericht Köln, ra-online (zt/WuM 1997, 470/rb)
- Nicht verkehrssicheres Treppengeländer berechtigt zu einer Mietminderung
(Amtsgericht Jülich, Urteil vom 10.04.2012
[Aktenzeichen: 4 C 85/11]) - Kein ungepflegtes Treppenhaus bei vereinzelten Putzschäden und kleineren Farbabplatzungen sowie kein Anspruch auf Beseitigung von Graffiti an Hausfassade
(Amtsgericht Mitte, Urteil vom 04.02.2015
[Aktenzeichen: 7 C 43/14])
Jahrgang: 1997, Seite: 470 WuM 1997, 470
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Dokument-Nr. 18941
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