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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Hausflur“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 11.12.2023
- 30 C 86/23 -
Urinieren lassen der Katzen im Treppenhaus rechtfertigt fristlose Kündigung des Mieters
Nachhaltige Störung des Hausfriedens
Lässt ein Wohnungsmieter zu, dass seine Katzen im Treppenhaus frei herumlaufen und dort urinieren, so rechtfertigt dies die fristlose Kündigung gemäß § 569 Abs. 2 BGB. Denn in einem solchen Verhalten liegt eine nachhaltige Störung des Hausfriedens. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2023 erhielt der Mieter einer Wohnung in Brandenburg eine fristlose Kündigung, weil er unter anderem seine Katzen im Treppenhaus frei herumlaufen ließ und diese vor den Wohnungstüren der anderen Mieter fast täglich urinierten. Der Mieter weigerte sich die Kündigung zu akzeptieren, so dass der Vermieter Räumungsklage erhob.Das Amtsgericht Brandenburg entschied zu Gunsten des Vermieters. Diesem stehe gemäß § 546 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu. Die fristlose Kündigung sei gemäß § 569 Abs. 2 BGB wirksam. Der Mieter habe den Hausfrieden... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Neukölln, Urteil vom 01.06.2023
- 10 C 121/22 -
Kurzfristiges Abstellen von Mülltüten und Kinderwagen im Hausflur rechtfertigt keine Kündigung
Unwirksamkeit der fristlosen und ordentlichen Kündigung
Das kurzfristige Abstellen von Mülltüten und eines Kinderwagens im Hausflur rechtfertigt weder eine fristlose noch ordentliche Kündigung des Wohnungsmieters. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Neukölln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: im August 2021 erhielt die Mieterin einer Wohnung in Berlin eine fristlose und hilfsweise ordentliche Kündigung. Hintergrund dessen war, dass die Mieterin häufig für eine kurze Zeit eine Mülltüte vor ihrer Wohnungstür abstellte, um diese später zum Müllplatz zu verbringen. Zudem stellte eine Freundin von ihr bei Besuchen ihren Kinderwagen... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 28.04.2022
- 33 C 2354/21 -
Kein Recht zum Abstellen von Schuhen vor Wohnungstür
Vermieter steht Unterlassungsanspruch zu
Es besteht kein Recht des Mieters vor der Wohnungstür Schuhe abzustellen. Dem Vermieter steht insofern gemäß § 541 BGB ein Anspruch auf Unterlassung zu. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde die Mieterin einer Wohnung von ihrer Vermieterin im Jahr 2021 vor dem Amtsgericht Frankfurt a.M. auf Unterlassung des Abstellens von Schuhen vor der Wohnungstür in Anspruch genommen.Das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr stehe nach § 541 BGB der Anspruch auf Unterlassung des Abstellens der... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 27.05.2022
- 73 C 54/21 -
Rechtswidrige Jahresabrechnung wegen unzulässiger Umlage von Heizkosten für gemeinschaftlich genutzten Hausflur auf einzelnen Wohnungseigentümer
Möglichkeit der Anfechtungsklage
Werden unzulässig die Heizkosten für einen gemeinschaftlich genutzten Hausflur auf einen einzelnen Wohnungseigentümer umgelegt, so ist die gesamte Jahresabrechnung rechtswidrig und kann mittels einer Anfechtungsklage angegriffen werden. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Eigentümer einer Wohnung einer Wohnungseigentumsanlage in Berlin klagte im Jahr 2021 gegen die beschlossene Jahresabrechnung. Grund dessen war, dass in der Heizkostenabrechnung ein für Gemeinschaftszwecke als Hausflur genutzter Raum zu seinen Lasten berücksichtigt wurde.Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 27.05.2021
- 31 C 295/19 -
Umlage der Reinigungskosten für Treppenhaus trotz Nutzung nur der Kellertreppe
Nach tatsächlicher Nutzung differenzierende Umlage nicht praktikabel
Die Kosten für die Reinigung des Treppenhauses sind auch dann auf einen Wohnungsmieter anteilig umzulegen, wenn dieser nur die Kellertreppe nutzt. Eine nach der tatsächlichen Nutzung differenzierende Umlage ist nicht praktikabel. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte der Vermieter einer Wohnung in Brandenburg im Jahr 2019 gegen seine Mieter unter anderem auf Zahlung noch offener Betriebskosten. Die Mieter weigerten sich unter anderem sich anteilig an den Kosten für die Reinigung des Treppenhauses zu beteiligen. Sie führten an, lediglich die Kellertreppe zu nutzen.Das Amtsgericht Brandenburg... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Hamburg-Altona, Urteil vom 05.07.2019
- 318c C 1/19 -
Kein Anspruch des Vermieters auf Unterlassen des Transports eines Fahrrads durch Treppenhaus
Unterstellen von Fahrrädern in der Wohnung und damit verbundener Fahrradtransport durch Treppenhaus üblich
Ein Vermieter kann nicht gemäß § 541 BGB den Transport von Fahrrädern durch das Treppenhaus verbieten. Vielmehr ist das Unterstellen eines Fahrrads in der Wohnung und damit der Fahrradtransport durch das Treppenhaus üblich. Dies hat das Amtsgericht Hamburg-Altona entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Wohnungsmieter in Hamburg von seiner Vermieterin auf Unterlassung in Anspruch genommen. Die Vermieterin wollte erreichen, dass der Mieter den Transport seines Fahrrads in seine Wohnung unterlässt. Da der Mieter dieses Ansinnen zurückwies, erhob die Vermieterin Klage.Das Amtsgericht Hamburg-Altona entschied gegen die Vermieterin.... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Beschluss vom 02.10.2019
- 65 S 1/19 -
Keine Geldentschädigung für Mieter wegen heimlich installierter Kameras bei bloßer Überwachung des Außenbereichs der Wohnung und Vorliegen eines Unterlassungstitels
Schwerer Eingriff in Persönlichkeitsrecht bleibt bei Unterlassungstitel nicht sanktionslos
Zwar liegt in der heimlichen Installation von Kameras ein schwerer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Mieter vor. Eine Geldentschädigung rechtfertigt dies aber dann nicht, wenn lediglich der Außenbereich der Wohnung überwacht wird und der Mieter gegen den Vermieter einen Unterlassungstitel erwirkt hat. In diesem Fall bleibt die Persönlichkeitsrechtsverletzung nicht sanktionslos. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Wohnungsmieter in Berlin im Jahr 2017 gegen seine Vermieter auf Zahlung einer Geldentschädigung in Höhe von mindestens 601 EUR. Hintergrund dessen war, dass die Vermieter heimlich Videokameras im Innenbereich des Hauseingangs und im ersten Innenhof des Mietobjekts installiert hatten. Der Mieter hatte bereits einen Unterlassungstitel erwirkt,... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 14.03.2019
- 2-13 S 94/18 -
Übliche Dekoration des Treppenhauses mit Pflanzen muss in Wohnungseigentumsanlage geduldet werden
Kein Vorliegen einer erheblichen Beeinträchtigung anderer Wohnungseigentümer
Ein Wohnungseigentümer darf grundsätzlich im üblichen Rahmen das Treppenhaus mit Pflanzen dekorieren. Eine erhebliche Beeinträchtigung anderer Wohnungseigentümer im Sinne von § 14 Nr. 1 WEG liegt darin nicht. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte eine Wohnungseigentümerin im Treppenhaus an verschiedenen Stellen Pflanzen und dazugehörige Töpfe bzw. Metallständer für Töpfe und andere Dekorationsgegenstände abgestellt. Eine andere Wohnungseigentümerin hielt dies für unzulässig und erhob Klage auf Beseitigung der Gegenstände. Regelungen zum Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus lagen nicht... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Köpenick, Urteil vom 06.10.2017
- 4 C 143/17 -
Wohnungsmieter muss im Hausflur abgestelltes Schuhregal und abgestellte Waschmaschine entfernen
Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus nicht vom Mietvertrag umfasst und aus Brandschutzgründen unzulässig
Stellt ein Wohnungsmieter im Hausflur ein Schuhregal und eine Waschmaschine ab, so steht dem Vermieter ein Anspruch auf Entfernung zu. Denn das Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus ist nicht vom Mietvertrag umfasst und aus Brandschutzgründen unzulässig. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Köpenick entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatten die Mieter einer Wohnung vor ihrer Wohnungstür ein Schuhregal aus Holz und eine Waschmaschine abgestellt. Die Vermieterin hielt dies für unzulässig und verlangte, dass die Gegenstände aus dem Hausflur entfernt werden. Dem verweigerten sich aber die Mieter. Sie führten unter anderem an, dass sie aus gesundheitlichen Gründen die Waschmaschine nicht... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Lüdinghausen, Urteil vom 11.10.2018
- 4 C 76/18 -
Kein Recht des Vermieters zur fristlosen Kündigung und Anfechtung des Mietvertrags bei Herstellung und Vermarktung von pornografischen Videoclips
Tätigkeit trat nicht nach außen in Erscheinung
Stellen die Mieter einer Wohnung in dieser pornografische Videoclips her und vermarkten diese, so rechtfertigt dies dann keine fristlose Kündigung oder Anfechtung des Mietvertrags, wenn die Tätigkeit nicht nach außen in Erscheinung tritt. Dies hat das Amtsgericht Lüdinghausen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall erhielten die Mieter einer Wohnung im April 2018 eine fristlose Kündigung. Hintergrund dessen war, dass die Mieter in der Wohnung pornografische Videoclips herstellten und vermarkteten. In diesem Zusammenhang urinierte die Mieterin einmalig im Treppenhaus. Zuvor versicherten sich die Mieter aber, dass sich niemand im Treppenhaus befand. Ferner reinigten... Lesen Sie mehr
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