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Amtsgericht Köln, Urteil vom 27.01.2011
- 210 C 107/10 -
Überwälzung der Winterdienstpflicht auf Mieter nicht durch Hausordnung möglich
Regelung im Mietvertrag ist notwendig
Der Vermieter kann seine Pflicht zum Winterdienst nicht durch die Hausordnung auf die Mieter übertragen. Insofern ist eine Regelung im Mietvertrag erforderlich. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall regelte eine
Keine Räum- und Streupflicht für den Mieter
Das Amtsgericht Köln sah die Regelung zum Winterdienst durch die
Das Amtsgericht Köln wies ausdrücklich darauf hin, dass es anderen Auffassungen, die vertreten, dass eine formularmäßige Regelung der Reinigungspflicht in der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.12.2014
Quelle: Amtsgericht Köln, ra-online (vt/rb)
- Befreiung von mietvertraglich übernommener Pflicht zum Winterdienst bei gesundheitlichen Problemen möglich
(Landgericht Münster, Urteil vom 19.02.2004
[Aktenzeichen: 8 S 425/03]) - Streupflicht: Bewohner von Erdgeschosswohnungen sind für Winterdienst nicht alleinverantwortlich
(Amtsgericht Köln, Urteil vom 14.09.2011
[Aktenzeichen: 221 C 170/11])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2011, Seite: 92 IMR 2011, 92
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Dokument-Nr. 16017
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