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Landgericht Köln, Urteil vom 30.08.2012
- 1 S 52/11 -
Befreiung des betagten Mieters vom Winterdienst
Übertragung der Winterdienstpflicht auf die Mieter durch die Hausordnung wirksam
Ist ein Mieter aufgrund seines Alters gesundheitlich nicht mehr in der Lage den Winterdienst durchzuführen, so kann er sich von dieser Pflicht befreien lassen. Die Übertragung der Winterdienstpflicht durch eine Hausordnung ist wirksam. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wehrte sich ein 1931 geborener
Freistellung des Mieters wegen seines Gesundheitszustands
Das Landgericht Köln entschied gegen die
Keine Nachteile für Vermieterin
Sei der
Überwälzung der Winterdienstpflicht durch Hausordnung wirksam
Entgegen der Ansicht des Amtsgerichts hielt das Landgericht die Überwälzung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.12.2014
Quelle: Landgericht Köln, ra-online (vt/rb)
- Befreiung von mietvertraglich übernommener Pflicht zum Winterdienst bei gesundheitlichen Problemen möglich
(Landgericht Münster, Urteil vom 19.02.2004
[Aktenzeichen: 8 S 425/03]) - Räum- und Streupflicht: Vermieter kann 80-jährige Mieterin nicht mehr zum Winterdienst verpflichten
(Amtsgericht Hamburg-Altona, Urteil vom 30.08.2006
[Aktenzeichen: 318A C 146/06])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2013, Seite: 646 NJW-RR 2013, 646 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2013, Seite: 359 NZM 2013, 359
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Dokument-Nr. 16018
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