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Amtsgericht Magdeburg, Urteil vom 19.04.2000
17 C 3320/99 -

Austausch eines Teppichs aufgrund starken Rauchens begründet Schaden­ersatzpflicht des Mieters

Übermäßiger Tabakkonsum in der Wohnung stellt keinen vertragsgemäßen Gebrauch dar

Muss infolge eines starken Tabakkonsums der verschmutzte Teppich ausgetauscht werden, so hat der Mieter Schadenersatz zu leisten. Von einem vertragsgemäßen Gebrauch kann nämlich bei einem übermäßigen Rauchen nicht ausgegangen werden. Dies hat das Amtsgericht Magdeburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall verlangte die Vermieterin einer Wohnung von ihren ehemaligen Mietern Schadenersatz wegen des Auswechselns des vergilbten Teppichs. Die Mieter rauchten während der Mietzeit von weniger als zwei Jahren so stark, dass es zu den Verschmutzungen kam.

Anspruch auf Schadenersatz bestand

Das Amtsgericht Magdeburg entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr habe ein Anspruch auf Schadenersatz zugestanden. Zwar müsse ein Vermieter Veränderungen und Verschlechterungen an der Mietsache gemäß § 548 BGB (neu: § 538 BGB) grundsätzlich hinnehmen, wenn sie durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt wurden. Im vorliegenden Fall ging das Gericht jedoch nicht mehr von einem vertragsgemäßen Gebrauch aus.

Lebensdauer eines Teppichs regelmäßig 10 Jahre

Die Lebensdauer eines Teppichs sei regelmäßig 10 Jahre, so das Amtsgericht weiter. Dass die Verschmutzungen im vorliegenden Fall bereits nach weniger als zwei Jahren auftraten, habe dafür gesprochen, dass eine über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehende Beschädigung vorlag.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.07.2013
Quelle: Amtsgericht Magdeburg, ra-online (zt/WuM 2000, 303/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2000, Seite: 303
WuM 2000, 303

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 16273 Dokument-Nr. 16273

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