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Amtsgericht Mainz, Urteil vom 03.07.2007
- 80 C 96/07 -
Mieter darf vom Vermieter zusätzliche Haustürschlüssel für Postboten und Zeitungszusteller verlangen
Vermieter hat allerdings Anspruch auf Mitteilung der Namen der Zusteller
Mieter können vom Vermieter zusätzliche Schlüssel für den Zeitungsboten oder den Briefträger verlangen, wenn die Briefkästen im Haus angebracht sind. Dies hat das Amtsgericht Mainz entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall verweigerte ein Vermieter einem Mieter weitere Haustürschlüssel, die dieser dem Briefzusteller und dem Zeitungsjungen geben wollte. In dem vom Mieter bewohnten Haus befanden sich die Briefkästen hinter der abgeschlossenen Haustür. Der Vermieter meinte, die Zusteller könnten klingeln. Irgendwer im Haus würde schon aufmachen. Diese Argumentation wollte der Mieter nicht akzeptieren und klagte.
Das Amtsgericht Mainz gab dem Mieter Recht.
Ein Mieter dürfe für die oben genannten Personen weitere Haustürschlüssel beanspruchen. Der Vermieter könne aber verlangen, dass ihm die Namen der in Rede stehenden Personen mitgeteilt werden.
Das Gericht folgte dem Vermieter nicht in der Argumentation, die Zusteller könnten klingeln. Es konnte auch nicht nachvollziehen, dass durch weitere Hausschlüssel ein besonderes Sicherheitsrisiko entstehen könnte. Diesbezüglich konnte der Vermieter keine plausiblen Gründe nennen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.02.2008
Quelle: ra-online
- Vermieter muss Mieter alle Schlüssel übergeben
(Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 05.10.2006
[Aktenzeichen: 13 U 182/06]) - Fehlender Schlüssel: Vermieter darf Rücknahme der Mieträume nicht verweigern
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2006
[Aktenzeichen: I-24 U 152/05]) - Mieter kann Haustürschlüssel für Zeitungszusteller verlangen
(Amtsgericht Wedding, Urteil vom 10.10.1985
[Aktenzeichen: 2 C 332/85])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2008, Seite: 100 NJW-RR 2008, 100 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2007, Seite: 922 NZM 2007, 922
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Dokument-Nr. 5535
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