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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Zeitungszusteller“ veröffentlicht wurden
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.11.2021
- 10 AZR 261/20 -
Nachtarbeitszuschlag in Höhe von 30 % des Bruttoeinkommens für Zeitungszusteller wegen Dauernachtarbeit
Grundrecht auf Pressefreiheit rechtfertigt keine Reduzierung des Zuschlags
Für das Austragen von Zeitungen in Dauernachtarbeit ist ein Nachtarbeitszuschlag in Höhe von 30 % des Bruttoeinkommens gemäß § 6 Abs. 5 AZG angemessen. Das Grundrecht auf Pressefreiheit rechtfertigt keine Reduzierung des Zuschlags. Insofern geht der Gesundheitsschutz der Zeitungszusteller vor. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte im Jahr 2019 eine Zeitungszustellerin vor dem Arbeitsgericht Paderborn gegen ihre Arbeitgeberin auf Zahlung eines Nachtarbeitszuschlag. Die Klägerin arbeitete an allen Werktagen mehr als zwei Stunden in der Zeit zwischen 1.30 Uhr und 6 Uhr. Die Beklagte gewährte ihr dafür einen Zuschlag in Höhe von 10 %. Die Klägerin wollte aber weitere 20 %. Sowohl das Arbeitsgericht Paderborn als auch das Landesarbeitsgericht Hamm gaben der Klage statt. Dagegen richtete sich die Revision der Beklagten.Das Bundesarbeitsgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Die Klägerin könne... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.04.2018
- 5 AZR 25/17 -
Übergangsregelung zum Mindestlohn für Zeitungszusteller verfassungsgemäß
Bei dauerhafter Zeitungszustellung in Nachtarbeit besteht Anspruch auf Nachtarbeitszuschlag in Höhe 30 %
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Übergangsregelung des § 24 Abs. 2 MiLoG, die für Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller einen bis zum 31. Dezember 2015 auf 75 %, ab dem 1. Januar bis zum 31. Dezember 2016 auf 85 % herabgesetzten und für das Jahr 2017 auf 8,50 Euro festgesetzten gesetzlichen Mindestlohn vorgesehen hat, verfassungsgemäß ist und insbesondere nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt. Erfolgt die Zeitungszustellung dauerhaft in Nachtarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, haben Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller Anspruch auf einen Nachtarbeitszuschlag in Höhe von 30 % des ihnen je Arbeitsstunde zustehenden Mindestlohns, sofern nicht eine höhere Vergütung vereinbart ist.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist seit 2013 bei der Beklagten als Zeitungszustellerin beschäftigt. Sie arbeitet mehr als zwei Stunden ausschließlich zur Nachtzeit und stellt die Zeitungen bis spätestens 6 Uhr morgens zu. Arbeitsvertraglich vereinbart sind eine Vergütung auf Stücklohnbasis und ein Nachtarbeitszuschlag von 25 % auf den Stücklohn. Tatsächlich zahlte die... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 16.12.1983
- 16 C 774/83 -
Mieter darf Zeitungszusteller Haustürschlüssel übergeben
Zeitungszustellung bis zur Wohnungstür gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache
Der Mieter einer Wohnung ist berechtigt einen Haustürschlüssel dem Zeitungszusteller zu übergeben. Denn die Zeitungszustellung bis zur Wohnungstür gehört zumindest in Berlin zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Dies hat das Amtsgericht Charlottenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung beabsichtigten im Jahr 1983 einen Haustürschlüssel dem Zeitungszusteller zu übergeben, damit dieser die Zeitung bis zur Wohnungstür bringen kann. Die Vermieterin war damit aber nicht einverstanden. Sie fürchtete um die Sicherheit des Hauses und verbat daher den Mietern die Schlüsselübergabe. Sie verwies die Mieter... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 22.12.2003
- 9 U 192/03 -
Keine Pflicht des Hauseigentümers zur Beleuchtung des Zuwegs für Zeitungszustellung um 4.30 Uhr
Beleuchtungspflicht besteht erst ab 7 Uhr
Ein Hauseigentümer muss im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht nicht für eine Beleuchtung des Zuwegs für die Zeitungszustellung um 4.30 Uhr sorgen. Eine solche Pflicht besteht erst ab ca. 7 Uhr. Kommt es daher wegen der Dunkelheit zu einem Sturz des Zeitungszustellers, haftet dafür nicht der Hauseigentümer. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2000 stürzte ein Zeitungszusteller gegen 4.30 Uhr auf der Hauseingangstreppe und verletzte sich dabei. Er gab an wegen der Dunkelheit gestürzt zu sein und klagte daher gegen den Hauseigentümer auf Schadenersatz. Dieser hätte für eine ausreichende Beleuchtung sorgen müssen.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Wedding, Urteil vom 10.10.1985
- 2 C 332/85 -
Mieter kann Haustürschlüssel für Zeitungszusteller verlangen
Zeitungslesen in den frühen Morgenstunden gehört zum vertraggemäßen Gebrauch einer Wohnung
Ein Mieter kann einen zusätzlichen Haustürschlüssel vom Vermieter für den Zeitungsboten (hier: "Der Tagesspiegel") verlangen. Dies hat das Amtsgericht Wedding entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der Vermieter die Haustürschließanlage auswechseln lassen, wodurch sich die Schlüssel änderten. Der Zeitungsbote, der früher die Zeitung bis vor die Wohnungstür bzw. in den Briefkasten der Mieterin brachte, konnte die Zeitung nur noch von außen vor die Haustür legen. Morgens kurz vor 6 Uhr, wenn der Bote die Zeitung lieferte, war das Haus noch verschlossen.... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Mainz, Urteil vom 03.07.2007
- 80 C 96/07 -
Mieter darf vom Vermieter zusätzliche Haustürschlüssel für Postboten und Zeitungszusteller verlangen
Vermieter hat allerdings Anspruch auf Mitteilung der Namen der Zusteller
Mieter können vom Vermieter zusätzliche Schlüssel für den Zeitungsboten oder den Briefträger verlangen, wenn die Briefkästen im Haus angebracht sind. Dies hat das Amtsgericht Mainz entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall verweigerte ein Vermieter einem Mieter weitere Haustürschlüssel, die dieser dem Briefzusteller und dem Zeitungsjungen geben wollte. In dem vom Mieter bewohnten Haus befanden sich die Briefkästen hinter der abgeschlossenen Haustür. Der Vermieter meinte, die Zusteller könnten klingeln. Irgendwer im Haus würde schon aufmachen. Diese Argumentation wollte der... Lesen Sie mehr
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 27.04.2006
- L 1KR 124/05 -
Zeitungszusteller sind sozialversicherungspflichtig
Zeitungszusteller sind keine freien oder selbständigen Mitarbeiter
Findet eine Beschäftigung in einem fremden Betrieb statt und ist der Beschäftigte hinsichtlich Zeit, Dauer, Ort und Art seiner Arbeit weisungsgebunden, so liegt keine selbständige, sondern eine abhängige Beschäftigung vor. Dies gilt in der Regel für Zeitungszusteller, die daher als Arbeitnehmer anzusehen und für die Sozialversicherungsbeiträge abzuführen sind. Dies entschied der 1. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.
Im aktuellen Fall stritt die Betreiberin einer Werbeagentur, die Zeitungszusteller beschäftigte, mit der Deutschen Rentenversicherung. Die Werbeagentur betrachtete die Zeitungszusteller als freie und selbständig tätige Mitarbeiter, für die keine Versicherungsbeiträge abgeführt werden müssen. Die Rentenversicherung forderte dagegen eine Nachzahlung von mehr als 15.000 DM an Sozialversicherungsbeiträgen.... Lesen Sie mehr
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