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Amtsgericht München, Urteil vom 27.03.2018
- 1120 Ls 364 Js 167016/17 -
72-jährige Rentnerin wegen Handels mit Marihuana verurteilt
Ältere Dame verkauft über ein Jahr lang ein- bis zweimal im Monat gewinnbringend Marihuana
Das Amtsgericht München hat eine 72jährige wegen Handels mit Marihuana zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Im zugrunde liegenden Verfahren hatte die 72-jährige Rentnerin zugegeben, zwischen dem 1.Juni 2016 und dem 24. Juni 2017 in mindestens 24 Fällen in ihrer Wohnung in München Schwabing jeweils 1 Gramm Marihuana zum Preis von 15 Euro verkauft zu haben, für das sie selbst jeweils 10 Euro bezahlt habe. Die bei der Durchsuchung am 24. Juni 2017 aufgefundenen
Zeuge gibt Kauf von Marihuana zu
Der als Zeuge einvernommene ermittelnde Polizeibeamte bestätigte in der Verhandlung, dass am Flughafen ein Mann festgenommen worden sei, der unter anderem zugegeben habe, von einer älteren Dame über ein Jahr lang ein- bis zweimal im Monat je ein Gramm Marihuana gekauft zu haben. Aufgrund der von ihm angegebenen Handynummer und Adresse habe die Verurteilte ermittelt werden können.
Überwiegender Teil der Betäubungsmittel war für den Eigenkonsum bestimmt
Das Amtsgericht München verurteilte die Rentnerin wegen unerlaubten Handeltreibens von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.05.2018
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
- Handel mit Cannabisprodukten zu nicht ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken strafbar
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 21.06.2016
[Aktenzeichen: 4 RVs 51/16]) - Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken ausnahmsweise zulässig
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 06.04.2016
[Aktenzeichen: BVerwG 3 C 10.14])
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Dokument-Nr. 25964
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