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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 06.04.2016
- BVerwG 3 C 10.14 -
Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken ausnahmsweise zulässig
Behandlung eines schwer an Multipler Sklerose Erkrankten liegt ausnahmsweise im öffentlichen Interesse
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verpflichtet, einem an Multipler Sklerose Erkrankten eine Ausnahmeerlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis zu erteilen, weil das Betäubungsmittel für seine medizinische Versorgung notwendig ist und ihm keine gleich wirksame und erschwingliche Therapiealternative zur Verfügung steht.
Der 52-jährige Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist seit 1985 an Multipler Sklerose erkrankt. Die Symptome seiner
Gleich wirksames und für Patienten erschwingliches Medikament steht derzeit nicht zur Verfügung
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision der Beklagten zurückgewiesen. Auf die Revision des Klägers hat es die Urteile der Vorinstanzen geändert und die Beklagte verpflichtet, dem Kläger die beantragte Erlaubnis zu erteilen. Nach § 3 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) kann das BfArM eine Erlaubnis zum Anbau von
Kläger verfügt über umfassende Erfahrungen zur Wirksamkeit und Dosierung von selbstangebautem Cannabis
Der Kläger kann auch nicht darauf verwiesen werden, wegen der Kostenübernahme durch die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.04.2016
Quelle: Bundeverwaltungsgericht/ra-online
- VG Köln hält privaten Anbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken für zulässig
(Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 11.01.2011
[Aktenzeichen: 7 K 3889/09]) - Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 11.06.2014
[Aktenzeichen: 13 A 414/11]
- Chronische Schmerzerkrankung: Krankenkasse muss Kosten für Cannabis-Extrakt-Tropfen im Einzelfall vorläufig übernehmen
(Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22.09.2015
[Aktenzeichen: L 4 KR 276/15 B ER]) - Krankenkasse muss Kosten für Erwerb von Medizinal-Cannabisblüten nicht übernehmen
(Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.2015
[Aktenzeichen: L 4 KR 3786/13]) - Keine Versorgung mit Cannabis wegen Schlafapnoesyndroms mit Schlafstörungen und Zähneknirschen
(Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 26.02.2021
[Aktenzeichen: L 4 KR 1701/20])
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Dokument-Nr. 22438
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