Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht München, Urteil vom 21.10.2009
- 233 C 17880/09 -
Maklerprovision: Zum Zeitpunkt der Vermittlung muss Objekt auch tatsächlich zur Vermietung zur Verfügung gestanden haben
AG München zum Provisionsanspruch eines Wohnungsmaklers
Ein Immobilienmakler hat nur dann Anspruch auf die Vermittlungsgebühr gegenüber einem Wohnungssuchenden, wenn zum Zeitpunkt des Nachweises einer Wohnung der Vermieter auch bereit war, diese zu vermieten. Es genügt nicht, dass dieser später einen Mieter sucht und an den ursprünglichen Vertragspartner des Maklers vermietet. Dies entschied das Amtsgericht München.
Im zugrunde liegenden Fall wurde ein Immobilienmakler in München von einem Ehepaar beauftragt, für sie ein Ladenlokal zu suchen. Das Ehepaar beabsichtigte, dort einen Backshop zu betreiben. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Immobilienmakler gleichzeitig einen Auftrag von einem Betreiber eines Backshops. Dieser suchte einen
Ehepaar schließt mit Vermieter Mietvertrag ab
Nach circa einer Woche meldete sich die
Ehepaar verweigert Provisionszahlung an Makler
Daraufhin wollte jetzt der
Makler hat keine kausale Maklerleistung in Form des Nachweises des Mietobjekts erbracht
Die zuständige Richterin des Amtsgerichts München gab dem Ehepaar Recht und wies die Klage ab. Der
Anspruch auf Zahlung des Maklerhonorars besteht nicht
Der Nachweis dieser Gelegenheit setze aber voraus, dass der
Hinweis:
Der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.05.2011
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
- Makler erhält nicht immer Honorar nach erfolgreicher Haussuche
(Landgericht Coburg, Urteil vom 05.04.2006
[Aktenzeichen: 13 O 717/05]) - Zur Frage, wann eine Maklertätigkeit noch ursächlich für den späteren Grundstückskauf ist und deshalb Maklerprovision anfällt
(Landgericht Coburg, Entscheidung
[Aktenzeichen: 32 S 45/00])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 11599
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11599
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.