wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht München, Urteil vom 01.04.2011
261 C 32374/10 -

AG München zur Bemessung von Schmerzensgeld nach Hundebiss

Vom eigenen Hund ausgehende Gefahr ist bei Schmerzensgeldfestsetzung zu berücksichtigen

Geraten zwei Hunde in Streit und erleidet die Besitzerin eines der Hunde dadurch eine Verletzung, ist die Tiergefahr, die von ihrem eigenen Hund ausging, bei der Festsetzung des Schmerzensgeldes zu berücksichtigen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor.

Im zugrunde liegenden Streitfall gingen an einem Nachmittag im November 2009 zwei Münchnerinnen mit ihren Hunden im Englischen Garten spazieren. Zwischen beiden Hunden, einem Labradormischling und einem Ridgeback, kam es zu einer Rauferei. Als die Hunde kurzzeitig voneinander losließen, hielt die Besitzerin des Labradormischlings ihren Hund fest. Der Ridgeback lief auf sie zu und biss sie in die Hand. Die Hundebesitzerin erlitt dadurch eine Blutvergiftung, hatte Fieber und erhebliche Schmerzen. Erst nach ungefähr 3 Monaten war sie wieder uneingeschränkt arbeitsfähig. Zurück blieben allerdings Narben, eine Sensibilitätsstörung auf dem Rücken der Hand und Spannungsschmerzen.

Verletze Hundebesitzerin klagt auf weitere Zahlung von Schmerzensgeld

Die Hundebesitzerin verlangte daher Schmerzensgeld von der Halterin des Ridgeback. Deren Haftpflichtversicherung bezahlte ihr daraufhin 750 Euro. Dies sei nicht ausreichend, meinte die Halterin des Labradormischlings, und erhob Klage vor dem Amtsgericht München auf Zahlung weiterer 2.250 Euro.

Aggression ging von Labradormischling der Klägerin aus

Die zuständige Richterin gab ihr nur zu einem Teil Recht und sprach ihr noch 1.250 Euro zu. Grundsätzlich wäre ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.500 Euro angemessen berücksichtige man nur die Verletzungen und ihre Folgen (Blutvergiftung, volle Arbeitsfähigkeit erst nach Monaten, Fieber und Schmerzen sowie die Spannungsschmerzen, Sensibilitätsstörungen und Narben). Allerdings sei die Tiergefahr des Hundes der Klägerin haftungsmildernd zu berücksichtigen. Die Aggression sei, dies stehe nach der Beweisaufnahme fest, letztlich von dem Labradormischling ausgegangen. Er habe daher die Verletzungsgefahr seiner Halterin mitbegründet, die sich dann in dem Biss realisiert habe. Auch nach der Unterbrechung der Rauferei seien die Hunde noch so aufgewühlt gewesen, dass der Biss des Hundes der Beklagten noch das Resultat des Kampfes sei, wenn auch nur mittelbar. Unter Berücksichtigung der Umstände sei daher ein Abzug von einem Fünftel zu machen. Der Klägerin stehe daher ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 Euro zu. Hiervon seien die gezahlten 750 Euro abzuziehen und ihr somit noch 1.250 Euro zuzusprechen.

Amtsgericht verneint Mitverschulden der Klägerin

Ein eigenes Mitverschulden der Klägerin liege indes nicht vor. Sie habe nicht mit bloßer Hand in das Gerangel gegriffen, sondern erst in einer Kampfpause ihren eigenen Hund festhalten wollen. Dies sei zulässig und nachvollziehbar (anders als der Versuch, mit bloßer Hand sich verbeißende Hunde zu trennen) und führe daher nicht zu einer weiteren Kürzung des Schmerzensgeldes.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.09.2011
Quelle: Amtsgericht München/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Schadensersatzrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 12224 Dokument-Nr. 12224

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12224

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?