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Amtsgericht München, Urteil vom 08.08.2014
- 463 C 10947/14 -
Mieter hat gegen Vermieter keinen Anspruch auf Auskunft über Inhalte der gegen ihn erhobenen Anschuldigungen durch Mitmieter
Anschuldigungen müssen erst bei möglicher Kündigung und Räumungsverfahren von Vermieterin bewiesen werden
Wird ein Mieter von Nachbarn und Mitmietern gegenüber der Vermieterin beschuldigt, den Hausfrieden zu stören, hat er keinen Anspruch gegenüber der Vermieterin zu erfahren, wer welche Anschuldigungen erhebt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist seit Ende 1998
Mieter verlangt Auskunft über Inhalt der Anschuldigungen
Der Kläger verlangt nun von seiner
Vermieterin verweigert Auskunft
Die
Vermieterin ist Nennung der Namen der anschuldigenden Mitmieter nicht zumutbar
Der Kläger erhob deshalb Klage vor dem Amtsgericht München. Die zuständige Richterin gab der
Vermieterin muss erst bei Kündigung des Mietverhältnisses behauptete Anschuldigungen beweisen können
Das Gericht stellt fest, dass es dem Kläger zuzumuten sei abzuwarten, ob die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.02.2015
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
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Dokument-Nr. 20653
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