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Landgericht Potsdam, Urteil vom 17.08.2011
- 4 S 193/10 -
Bei Verleumdung oder übler Nachrede darf der Vermieter dem Mieter fristlos kündigen
Beleidigung und üble Nachrede sind Vertragsverletzungen und berechtigen zur Kündigung
Wer seinen Vermieter aufgrund eines Streits beleidigt und ihn vor Dritten versucht in Misskredit zu bringen, dem kann fristlos gekündigt werden. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Potsdam hervor.
Im vorliegenden Fall hatte eine
Mieterin hat die Grenze zum Zumutbaren deutlich überschritten
Das Landgericht Potsdam erklärte die
Schweregrad der üblen Nachrede rechtfertigt die Kündigung
Beleidigung und
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.03.2012
Quelle: ra-online, Landgericht Potsdam (vt/st)
- Fristlose Kündigung: Mieter beleidigt Vermieter per SMS mit "dumme Kuh" und "Arschloch"
(Landgericht Berlin, Beschluss vom 22.02.2005
[Aktenzeichen: 63 S 410/04]) - Mieterin beleidigt Vermieterin in der Neujahrsnacht mit "Miststück" und "Schlampe" - Kein Grund für fristlose Kündigung
(Amtsgericht Köln, Urteil vom 03.11.1998
[Aktenzeichen: 210 C 148/98])
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Jahrgang: 2012, Seite: 443 IMR 2012, 443
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Dokument-Nr. 13116
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