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Amtsgericht Osnabrück, Beschluss vom 17.03.2015
- 42 C 734/15 (2) -
Zustimmung zur Mieterhöhung durch zweimalige Zahlung der erhöhten Miete
Ausdrückliche Zustimmung zur Mieterhöhung nicht erforderlich
Fordert ein Vermieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung und zahlt daraufhin ein Mieter zweimal die erhöhte Miete, so kann der Vermieter von einer Zustimmung des Mieters ausgehen. Eine ausdrückliche Zustimmung des Mieters ist nicht erforderlich. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Osnabrück hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangte ein Vermieter von seinen Mietern die
Zustimmung zur Mieterhöhung durch zweimalige Zahlung der erhöhten Miete
Das Amtsgericht Osnabrück entschied zu Gunsten des Vermieters. Die Mieterin habe durch die zweimalige, vorbehaltlose Zahlung der erhöhten Miete der Mieterhöhung konkludent zugestimmt. Der Vermieter habe aus dem Zahlungsverhalten der Mieterin den Schluss ziehen dürfen, dass die Mieterin damit ihre
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.06.2015
Quelle: Amtsgericht Osnabrück, ra-online (zt/WuM 2015, 388/rb)
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2015, Seite: 388 WuM 2015, 388
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Dokument-Nr. 21168
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