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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „stillschweigende“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 08.09.2015
- 9 C 79/15 -
Vermieter steht trotz längerfristiger Duldung unpünktlicher Mietzahlungen Recht zur fristlosen Kündigung wegen Zahlungsunpünktlichkeit zu
Voraussetzung ist vorheriger Ausspruch einer Abmahnung
Zahlt ein Mieter wiederholt nicht fristgerecht seine Miete, so kann der Vermieter dieses Verhalten abmahnen und bei weiteren Zahlungsunpünktlichkeiten das Mietverhältnis fristlos kündigen. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter jahrelang die verspäteten Mietzahlungen duldete. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Mietvertrag waren die Mieter einer Wohnung verpflichtet die Miete spätestens am 3. Werktag eines Monats zu zahlen. Seit Oktober 2008 zahlten die Mieter ihre Miete jedoch stets erst zwischen dem 16. und 18. eines Monats. Erst im August 2013 beanstandete die Hausverwaltung der Vermieterin die unpünktlichen Mietzahlungen. Da sich das Verhalten der Mieter in der Folgezeit nicht änderte, sprach die Vermieterin im Januar 2015 wegen der Zahlungsunpünktlichkeit eine Abmahnung aus. Die Mieter zahlten hingegen die Folgemieten für Februar und März wiederum verspätet. Die Vermieterin kündigte daraufhin das... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Trier, Urteil vom 27.01.2006
- 7 C 402/05 -
Mieter hat keinen Anspruch auf Nutzung von Hof- oder Gartenflächen durch Gewohnheitsrecht
Mietvertrag wird nicht durch stillschweigende Duldung abgeändert
Wer sein Auto schon seit Jahren im Hof geparkt hat, ohne dass dies mietvertraglich vereinbart war, kann sich hierauf nicht berufen, wenn der Vermieter die kostenfreie Hofnutzung nicht mehr duldet. Das hat das Amtsgericht Trier entschieden.
Im Fall hatte ein Mieter - wie auch andere Mieter des Hauses - den Hof mit seinem Auto befahren und es dort ohne eine gesonderte Vergütung zu zahlen, unter einem schon vorhandenen Carport abgestellt. Der Vermieter hatte diese Nutzung seit Mietvertragsbeginn - über 30 Jahre lang - geduldet. Als der Vermieter das Haus an einen neuen Eigentümer verkaufte, war es mit dieser Nutzung vorbei.... Lesen Sie mehr
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