Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Rostock, Urteil vom 12.07.2013
- 47 C 402/12 -
Salmonellenerkrankung: Ausschließliche Aufnahme von Speisen und Getränken auf Kreuzfahrtschiff genügt nicht zum Nachweis einer Salmonellenvergiftung aufgrund mangelhafter Verpflegung
Kein Anspruch auf Reisepreisminderung und Schmerzensgeld nach Salmonellenerkrankung während einer Kreuzfahrt
Wer während einer Kreuzfahrt eine Salmonellenvergiftung erleidet und deshalb eine Reisepreisminderung und ein Schmerzensgeld verlangt, muss nachweisen, dass für die Erkrankung nur das Essen auf dem Kreuzfahrtschiff in Betracht kommt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Rostock hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während einer
Kein Anspruch auf Reisepreisminderung und Schmerzensgeld
Das Amtsgericht Rostock entschied gegen die Klägerin. Dieser habe kein Anspruch auf eine
Kein Beweis der Erkrankung durch Nahrung auf Schiff
Sollte eine
Vielfältige Möglichkeiten einer Salmonellenerkrankung
Das Amtsgericht wies darauf hin, dass eine Salmonellenerkrankung nicht nur durch infizierte Nahrung, sondern auch durch die Berührung infizierter Menschen, Kontakt mit kontaminierten Oberflächen oder kontaminierten anderen Lebensmitteln möglich ist. In diesem Zusammenhang sei zu berücksichtigen gewesen, dass die Klägerin am Vortag der Erkrankung auf einem 8 ½ stündigen Landgang war. Daher habe nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden können, dass die
Kein Anscheinsbeweis der Ursächlichkeit zwischen Verzehr der Nuggets und Erkrankung
Es habe nach Ansicht des Amtsgerichts auch kein
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.01.2014
Quelle: Amtsgericht Rostock, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 17127
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil17127
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.