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Amtsgericht Siegen, Urteil vom 22.06.1999
- 13 C 358/99 -
Nicht sichtbare Satellitenschüssel auf dem Balkon zulässig
Optische Beeinträchtigung liegt nicht vor
Stellt der Mieter einer Wohnung auf seinem Balkon eine Satellitenschüssel auf und ist diese von außen nicht sichtbar, so kann der Vermieter nicht die Beseitigung verlangen. Denn eine optische Beeinträchtigung des Wohnhauses liegt nicht vor. Dies hat das Amtsgericht Siegen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stellten die
Anspruch auf Beseitigung der Parabolantenne bestand nicht
Das Amtsgericht Siegen entschied gegen die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.06.2013
Quelle: Amtsgericht Siegen, ra-online (zt/WuM 1999, 454/rb)
Jahrgang: 1999, Seite: 454 WuM 1999, 454
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Dokument-Nr. 15972
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