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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 31.03.2013
- 1 BvR 1314/11 -
BVerfG: Verbot von "Satellitenschüsseln" durch den Vermieter nur nach konkreter Interessenabwägung im Einzelfall möglich
Installation einer Parabolantenne ist vom Schutzbereich des Grundrechts auf Informationsfreiheit umfasst
Das Bundesverfassungsgericht hat die Grundsätze bekräftigt, die in zivilgerichtlichen Streitigkeiten über die Anbringung von Parabolantennen durch Mieter zu beachten sind. Die Zivilgerichte haben demnach eine fallbezogene Abwägung vorzunehmen, in die die Eigentümerinteressen des Vermieters an der - auch optisch - ungeschmälerten Erhaltung des Wohnhauses und die Informationsinteressen des Mieters an der Nutzung allgemein zugänglicher Informationsquellen einzustellen sind. Zu berücksichtigen ist auch das Interesse ausländischer Mieter am Empfang von Rundfunkprogrammen aus ihrer Heimat, einschließlich der besonderen Situation sprachlicher und kultureller Minderheiten.
Die Beschwerdeführer des zugrunde liegenden Streitfalls sind türkische Staatsangehörige turkmenischer Abstammung. Sie fühlen sich einer in der
Mieter installieren ohne Zustimmung der Vermieterin Parabolantenne
An der Gebäudefassade ihrer Mietwohnung hatten die Beschwerdeführer - ohne die nach dem Mietvertrag erforderliche Zustimmung der
Beschwerdeführer rügen Verletzung ihrer Informationsfreiheit durch Beseitigung der Parabolantenne
Die
Die zulässige Verfassungsbeschwerde ist offensichtlich begründet. Die angegriffenen Entscheidungen werden aufgehoben.
Gerichte müssen fallbezogen zwischen Interessen des Vermieters an Erhaltung des Wohnhauses und Informationsinteressen des Mieters abwägen
Die Installation einer
Zur Verfügung gestellter Kabelanschluss nicht immer ausreichend
In der Regel entspricht es diesen Anforderungen, wenn die Zivilgerichte den
Nach diesen Maßstäben verletzen das Urteil des Amtsgerichts und der Beschluss des Landgerichts die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz GG.
Spezifisches Informationsinteresse nicht ausreichend berücksichtigt
Beide Gerichte haben zwar erkannt, dass es zur Informationsfreiheit der Beschwerdeführer gehört, Zugang zu Rundfunkprogrammen in ihrer Sprache zu haben, und dass dies bei der vorzunehmenden
Würdigung und Gewichtung des spezifischen Informationsinteresses durch das Landgericht nicht nachvollziehbar
Das Amtsgericht hat das
Amtsgericht muss erforderliche fallbezogene Abwägung nachholen
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen, um die erforderliche fallbezogene
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.05.2013
Quelle: Bundesverfassungsgericht/ra-online
- Vermieter darf Montage von Parabolantennen untersagen
(Amtsgericht München, Urteil vom 02.10.2012
[Aktenzeichen: 473 C 12502/12]) - BGH zur Aufstellung einer Parabolantenne auf dem Balkon einer Mietwohnung
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.05.2007
[Aktenzeichen: VIII ZR 207/04 ]) - Mieterin hat keinen Anspruch auf Satellitenschüssel zum Empfang ausländischer Programme
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 13.11.2007
[Aktenzeichen: 9 K 5138/07])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2013, Seite: 741 GE 2013, 741 | Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR)
Jahrgang: 2013, Seite: 230 IMR 2013, 230 | Zeitschrift: Kommunikation & Recht (K&R)
Jahrgang: 2013, Seite: 474 K&R 2013, 474 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2013, Seite: 2180 NJW 2013, 2180 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2013, Seite: 376 NZM 2013, 376 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2013, Seite: 413 WuM 2013, 413
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Dokument-Nr. 15825
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