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Amtsgericht Stuttgart, Urteil vom 30.03.2021
- 37 C 2283/20 -
Wohnungsmieter hat Anspruch auf Zustimmung zur Errichtung einer Solaranlage auf Balkon
Voraussetzung ist baurechtliche Zulässigkeit, keine optische Störung, leichte Rückbaubarkeit und fachmännische Installation
Ein Wohnungsmieter hat grundsätzlich einen Anspruch auf Zustimmung zur Errichtung einer Solaranlage auf dem Balkon, wenn diese baurechtlich zulässig, optisch nicht störend, leicht rückbaubar und fachmännisch installiert ist. Dies hat das Amtsgericht Stuttgart entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung in Stuttgart hatten Anfang des Jahres 2020 eine
Kein Anspruch auf Beseitigung der Solaranlage
Das Amtsgericht Stuttgart entschied gegen die Vermieterin. Ihr stehe kein Anspruch auf
Anspruch der Wohnungsmieter auf Genehmigung einer Solaranlage
Ein Vermieter dürfe daher nach Auffassung des Amtsgerichts nicht ohne triften Grund die Nutzung einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.10.2021
Quelle: Amtsgericht Stuttgart, ra-online (zt/WuM 2021, 483/rb)
Jahrgang: 2021, Seite: 483 WuM 2021, 483
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Dokument-Nr. 30912
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