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Amtsgericht Heilbad Heiligenstadt, Urteil vom 03.02.2023
- 3 C 223/22 -
Gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Drogenbanden am Urlaubsort mit Todesfolge für Touristen rechtfertigt kostenlosen Reiserücktritt
Reiseveranstalter kann keine Rücktrittsgebühr verlangen
Kommt es am Urlaubsort zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Drogenbanden, die zum Teil zum Tod von Touristen führte, kann der Reisende kostenlos von der Reise zurücktreten. Ein Anspruch auf eine Stornogebühr besteht für den Reiseveranstalter dann gemäß § 651 h Abs. 3 BGB nicht. Dies hat das Amtsgericht Heilbad Heiligenstadt entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2021 buchte ein Mann eine Pauschalreise nach Cancun, Mexico. Die Reise sollte im Februar 2022 stattfinden. Nachfolgend kam es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen
Kein Anspruch auf Stornogebühr
Das Amtsgericht Heilbad Heiligenstadt entschied gegen die Klägerin. Ihr stehe kein Anspruch auf eine Stornogebühr gemäß § 651 h Abs. 1 Satz 3 BGB zu. Der Anspruch sei gemäß § 651 h Abs. 3 BGB ausgeschlossen, da die Verschlechterung der Sicherheitslage am geplanten Urlaubsort unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände dargestellt haben.
Gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Drogenbanden mit Todesfolge
Zwar sei zum Zeitpunkt der Buchung allgemein bekannt gewesen, so das Amtsgericht, dass es in Mexiko zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.04.2023
Quelle: Amtsgericht Heilbad Heiligenstadt, ra-online (vt/eingereicht durch RA Sebastian Hofauer/rb)
Jahrgang: 2024, Seite: 16 RRa 2024, 16
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Dokument-Nr. 32799
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