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Amtsgericht Kehl, Beschluss vom 15.04.2014
- 5 OWi 304 Js 2546/14 -
Richterin verheiratet mit Staatsanwalt: Besorgnis der Befangenheit besteht
Durch Ehe begründetes gegenseitiges Vertrauen und Wertschätzung kann Entscheidung beeinflussen
Wenn die Richterin mit dem sachbearbeitenden Staatsanwalt verheiratet ist, kann dies Zweifel an der Unparteilichkeit des Richters begründen. Denn durch das gegenseitige Vertrauen und die beiderseitige Wertschätzung innerhalb einer Ehe kann die Entscheidung der Richterin beeinflusst werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Kehl hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hielt sich eine
Zweifel an der Unparteilichkeit lagen vor
Das Amtsgericht Kehl entschied, dass die Selbstanzeige der
Eheliches gegenseitiges Vertrauen und Wertschätzung begründen Besorgnis der Befangenheit
Da die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.04.2014
Quelle: Amtsgericht Kehl, ra-online (vt/rb)
- OLG Hamm: Keine Besorgnis der Befangenheit bei "Duzen" aufgrund gemeinsamer Herkunft
(Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 15.05.2012
[Aktenzeichen: I-1 W 20/12]) - Keine Besorgnis der Befangenheit aufgrund Ehe der Richterin des Bußgeldverfahrens mit Staatsanwalt des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens
(Amtsgericht Kehl, Beschluss vom 16.12.2020
[Aktenzeichen: 5 OWi 505 Js 15189/20])
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Dokument-Nr. 18111
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