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Arbeitsgericht Berlin, Beschluss vom 30.05.2011
- 29 BV 13947/10 -
Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) war auch in der Vergangenheit nicht tariffähig
Leiharbeitnehmer können eventuell noch im Nachhinein Gleichstellung mit vergleichbaren Arbeitnehmern der Entleiher verlangen
Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) war auch in der Vergangenheit nicht tariffähig. Dies hat das Arbeitsgericht Berlin am heutigen Tag entschieden.
Das Bundesarbeitsgericht hatte durch Beschluss vom 14. Dezember 2010 festgestellt, dass die
Arbeitsgericht hält geschlossene Tarifverträge mangels Tariffähigkeit für ungültig
Das Arbeitsgericht Berlin hat nun festgestellt, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.05.2011
Quelle: Arbeitsgericht Berlin/ra-online
- BAG: Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) kann keine Tarifverträge schließen
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.12.2010
[Aktenzeichen: 1 ABR 19/10]) - Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen darf keine Tarifverträge schließen
(Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07.12.2009
[Aktenzeichen: 23 TaBV 1016/09]) - Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) ist nicht tariffähig
(Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 01.04.2009
[Aktenzeichen: 35 BV 17008/08])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
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Dokument-Nr. 11719
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