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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit“ veröffentlicht wurden

Sozialgericht Berlin, Urteil vom 09.07.2015
- S 143 KR 1920/12 -

Zeitarbeitsfirma muss Sozial­versicherungs­beiträge nachzahlen: Abschluss des Tarifvertrages mit "Christlicher" Tarifgemeinschaft CGZP war vorsätzliche Umgehung des Lohngesetzes

Absprachen mit der Politik begründen keinen Vertrauensschutz

Das Sozialgericht Berlin hat entschieden, dass eine Zeitarbeitsfirma 25.000 Euro Sozial­versicherungs­beiträge nachzahlen muss, weil sie ihre Mitarbeiter mehrere Jahre lang vorsätzlich nach einem unwirksamen Tarifvertrag bezahlt hat, statt den höheren gesetzlichen Mindestlohn zu gewähren. Auf Zusagen aus der Politik, eine Beitrags­nach­forderung zu verhindern, durfte die Firma nicht vertrauen.

Im Zuge der Agenda 2010 lockerte die Bundesregierung 2003 die Rahmenbedingungen der Zeitarbeitsbranche. Als Ausgleich führte sie unter anderem das „equal pay“-Prinzip ein: Zeitarbeitnehmer und Stammarbeitnehmer sollten hinsichtlich des Lohns gleichgestellt werden. Das Gesetz galt jedoch mit der Einschränkung, dass ein Tarifvertrag abweichende Regelungen zulassen konnte. Daraufhin schlossen Arbeitgeberverbände der Zeitarbeitsbranche Tarifverträge mit der 2002 gegründeten "Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP)", deren Lohnniveau deutlich unter den sonst üblichen Arbeitsverträgen lag. Am 14.... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Detmold, Urteil vom 20.01.2014
- S 6 R 1181/12 -

Leiharbeitsfirma muss Gesamt­sozial­versicherungs­beiträge wegen Tarifunfähigkeit der CGZP nachzahlen

Alleinige Kenntnis der rechtlichen Einschätzung des BAG zur Tariffähigkeit der CGZP begründet allerdings keinen Vorsatz über Vorenthaltung von Beiträgen

Das Sozialgericht Detmold hat entschieden, dass eine Leiharbeitsfirma die Gesamt­sozial­versicherungs­beiträge wegen der vom Bundes­arbeits­gericht festgestellten Tarifunfähigkeit der CGZP für die Vergangenheit nachzahlen muss.

Das Bundesarbeitsgericht hatte die Tarifunfähigkeit der "Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen" (CGZP) bereits im Dezember 2010 festgestellt und mit weiterem Beschluss vom 22. Mai 2012 präzisiert, dass sich die fehlende Tariffähigkeit auch auf ältere Satzungen der CGZP auswirkt.Vor dem Hintergrund dieser Entscheidungen... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.05.2013
- 2 Sa 398/12 -

Weihnachtsgeld: Leiharbeitnehmer haben Anspruch auf gleiche Entgelte wie Arbeitnehmer des Entleiherbetriebs

Ausschluss vom Weihnachtsgeld bei Stichtagsregelung jedoch möglich

Leiharbeitnehmer haben nach den Grundsätzen des Arbeit­nehmer­überlassungs­gesetzes Anspruch auf das gleiche Entgelt wie Arbeitnehmer des Entleiherbetriebs (equal pay). Das gilt auch für Sonderleistungen Weihnachtsgeld. Wird das Weihnachtsgeld an eine Stichtagsregelung geknüpft, so ist der Anspruch nur gegeben, wenn der Leiharbeitnehmer am Stichtag in dem betreffenden Unternehmen eingesetzt war. Dies entschied das Landes­arbeits­gericht Schleswig-Holstein.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls war bei der Beklagten als Leiharbeitnehmer beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis sollten die Tarifverträge mit der Christlichen Gewerkschaft Zeitarbeit und PSA (CGZP) Anwendung finden. Der Kläger war als Produktionshelfer von Februar 2008 bis März 2009 bei der Firma B. als Arbeiter eingesetzt, allerdings im Dezember 2008 nur tageweise und nicht... Lesen Sie mehr

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Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.08.2012
- L 6 223/12 B ER -

Tarifunfähigkeit der CGZP: Schätzung von Beitragsansprüchen nur bei Offenlegung der Grundlagen zulässig

Beitragsbescheid ohne genannte Grundlagen der Schätzung rechtswidrig

Bei der Schätzung zur Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung, die sich aus dem Umstand ergeben, dass die Christlichen Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht tariffähig waren und damit auch keine wirksamen Tarifverträge abschließen konnten, müssen im Beitragsbescheid die Grundlagen der Schätzung angegeben werden, sonst ist dieser rechtswidrig. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.

Die Christlichen Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) waren wegen der festgestellten Tarifunfähigkeit auch in der Vergangenheit nicht berechtigt, Tarifverträge in der Zeitarbeitsbranche abzuschließen. Grundsätzlich ist bei der Nacherhebung der Beiträge von den bei Unwirksamkeit der Tarifverträge tatsächlich zustehenden Arbeitsentgelten auszugehen. Eine... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Duisburg, Urteil vom 22.08.2012
- 4 BV 29/12 -

Gewerkschaft BIGD ist nicht tariffähig

BIGD fehlt es insbesondere an Tarifmächtigkeit

Das Arbeitsgericht Duisburg hat entschieden, dass die Gewerkschaft Beschäftigtenverband Industrie, Gewerbe, Dienstleistung (BIGD) nicht tariffähig ist und auch am 1. Januar 2010 nicht tariffähig war.

Die Gewerkschaft Beschäftigtenverband Industrie, Gewerbe, Dienstleistung (BIGD) mit Sitz in Duisburg hatte im Jahr 2010 zusammen mit anderen Gewerkschaften, darunter auch der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP), verschiedene Tarifverträge mit Zeitarbeitsunternehmen abgeschlossen.Das Bundesarbeitsgericht hatte... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 22.05.2012
- 1 ABN 27/12 -

CGZP zu keinem Zeitpunkt tariffähig

BAG bestätigt Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg zur fehlenden Tariffähigkeit der CGZP

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die am 11. Dezember 2002 gegründete Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nie tariffähig war.

Nach dem Beschluss des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2010 ist Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) keine Spitzenorganisation, die in eigenem Namen Tarifverträge abschließen kann. Die zeitlichen Wirkungen des Senatsbeschlusses betrafen die im Entscheidungszeitpunkt geltende Satzung der CGZP und waren daher... Lesen Sie mehr

Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23.04.2012
- L 1 KR 95/12 B ER -

Leiharbeitgeber muss wegen nichtiger Tarifverträge höhere Sozialbeiträge abführen

Hessisches LSG lehnt aufschiebende Wirkung des Widerspruchs im Eilverfahren ab

Da das Bundesarbeitsgericht Ende 2010 die mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit (CGZP) geschlossenen Tarifverträgen für nichtig erklärt hat, hätten Zeitarbeitsfirmen die Leiharbeiter wie Festangestellte entlohnen und entsprechend höhere Sozialversicherungsbeiträge abführen müssen. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.

Im zugrunde liegenden Fall hatte die Rentenversicherung von einem Zeitarbeitsunternehmen aus Südhessen im November 2011 Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von knapp 12.000 Euro nachgefordert. Hiergegen hat das Unternehmen Widerspruch erhoben und im gerichtlichen Eilverfahren beantragt, dessen aufschiebende Wirkung anzuordnen.Das Hessische Landessozialgericht hat den... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.05.2012
- L 8 R 164/12 B ER -

Zeitarbeitsfirmen müssen Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen

Vereinbarung von geringerem Lohn für Leiharbeitnehmer wegen Tarifunfähigkeit der Christlichen Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalservice-Agenturen unwirksam

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit auch für Leiharbeitnehmer: Wegen der Tarifunfähigkeit der "Christlichen Gewerkschaft für Zeitarbeit und Personalservice-Agenturen" (CGZP) ist eine Vereinbarung von geringerem Lohn für Leiharbeitnehmer unwirksam. Die Arbeitgeber müssen deshalb Sozialversicherungsbeiträge in erheblichem Umfang nachzahlen. Dies entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.

Die Deutsche Rentenversicherung ist berechtigt, Sozialversicherungsbeiträge nachzufordern, weil Leiharbeitnehmern über Jahre hinweg zu wenig Lohn gezahlt wurde. Der Grundsatz des "equal pay" (gleicher Lohn für gleiche Arbeit) hätte nur durch einen wirksamen Tarifvertrag außer Kraft gesetzt werden können. Ein solcher lag aber nicht vor.Zwar hatte der "Arbeitgeberverband... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Mainz, Urteil vom 22.03.2012
- S 11 R 160/12 ER -

CGZP nicht tariffähig: Zeitarbeitsfirma muss Sozialversicherungsabgaben nachzahlen

Differenz von insgesamt 1,4 Millionen Euro zwischen zunächst gezahltem Entgelt und eigentlich geschuldetem Lohn für die Jahre 2006 bis 2009 muss nachgezahlt werden

Eine Zeitarbeitsfirma aus Worms muss Sozialversicherungsabgaben in Höhe von ca. 1,4 Millionen Euro aus den Jahren 2006 bis 2009 für Leiharbeitnehmer nachzahlen, da die auf Grundlage der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit (CGZP) geschlossenen Verträge mangels Tariffähigkeit der CGZP ungültig sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Mainz hervor.

Im zugrunde liegenden Streitfall waren Leiharbeitnehmer in den Jahren 2006 bis 2009 auf der Grundlage von seitens der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit (CGZP) ausgehandelter Tarifverträge bezahlt worden. Die Tarifverträge sahen die Möglichkeit vor, den Leiharbeitnehmern einen geringeren Lohn auszuzahlen als den Stammarbeitnehmern der entleihenden Unternehmen.... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 23.01.2012
- S 25 R 2507/11 ER -

Beitragsnachforderung von Zeitarbeitsfirmen wegen Tarifunfähigkeit christlicher Gewerkschaft rechtmäßig

Beiträge sind nach geschuldeten Entgelten zu berechnen

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund ist berechtigt, von Zeitarbeitsfirmen nachträglich Sozialversicherungsbeiträge zu erheben, soweit diese ihre Leiharbeitnehmer bislang auf der Grundlage von Tarifverträgen mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) schlechter bezahlt haben als Stammarbeitnehmer der entleihenden Unternehmen. Dabei muss jedoch ein bestandskräftiger Bescheid über eine vorangegangene Betriebsprüfung für den gleichen Zeitraum zurückgenommen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund hervor.

Im zugrunde liegenden Fall war eine Personalagentur aus Bochum von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund zur Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von 64.000 Euro herangezogen worden, weil die Firma ihren Mitarbeitern, die an andere Unternehmen überlassen worden waren, gegenüber entsprechenden Stammmitarbeitern in den entleihenden Unternehmen geringere Löhne zahlte.... Lesen Sie mehr



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