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Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 21.11.2012
- 31 Ca 13626/12 -
Kündigung eines Busfahrers wegen Drogenkonsums während der Arbeitszeit berechtigt
Arbeitsgericht Berlin weist Klage gegen außerordentliche Kündigung ab
Der Verdacht, dass ein Busfahrer seinen Dienst unter dem Einfluss von Drogen ausgeübt hat, berechtigt den Arbeitgeber zur sofortigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Dies entschied das Arbeitsgericht Berlin.
Der BVG-Busfahrer des zugrunde liegenden Streitfalls war während seines Dienstes suspendiert worden, nachdem Fahrgäste wegen einer auffälligen Fahrweise die Polizei benachrichtigt hatten. Ein Drogenschnelltest wies auf einen Drogenkonsum während des Dienstes hin. Der Busfahrer räumte in einem Personalgespräch ein, außerhalb des Dienstes
Verdacht des Drogenkonsums berechtigt Arbeitgeber zur sofortigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigung für berechtigt gehalten. Es bestehe angesichts der genannten Umstände der dringende Verdacht, dass der Busfahrer seinen Dienst unter dem Einfluss von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.11.2012
Quelle: Arbeitsgericht Berlin/ra-online
- Kündigung eines BVG-Mitarbeiters wegen Drogenkonsums in der Freizeit aus formalen Gründen unwirksam
(Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.08.2012
[Aktenzeichen: 19 Sa 306/12 und 19 Sa 324/12]) - Kündigung eines städtischen Gärtners wegen Drogendelikten?
(Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 13.02.2006
[Aktenzeichen: 14 (12) Sa 1338/05])
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Dokument-Nr. 14679
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