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Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 04.03.2015
- 54 Ca 14420/14 -
Mindestlohn: Keine Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlung
Keine Änderungskündigung für Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlung zulässig
Der Arbeitgeber darf ein zusätzliches Urlaubsgeld und eine jährliche Sonderzahlung nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechnen. Eine Änderungskündigung, mit der eine derartige Anrechnung erreicht werden sollte, ist unwirksam. Dies hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden.
Die Arbeitnehmerin wurde von der Arbeitgeberin gegen eine Grundvergütung von 6,44 EUR je Stunde zuzüglich Leistungszulage und Schichtzuschlägen beschäftigt; sie erhielt ferner ein zusätzliches
Arbeitsgericht: Mindestlohn soll unmittelbar die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers entgelten
Das Arbeitsgericht hat die
Gegen das Urteil ist die Berufung an das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.03.2015
Quelle: ra-online, Arbeitsgericht Berlin (pm/pt)
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Dokument-Nr. 20713
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